Kurzmitteilungsdienst
WhatsApp muss Kleingedrucktes auf Deutsch anbieten
27.05.2014
Der Kurzmitteilungsdienst WhatsApp darf in Deutschland nicht mehr englischsprachige Vertragsbedingungen verwenden.
Auch beim Impressum muss WhatsApp nachbessern. Das hat das Landgericht Berlin nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. WhatsApp war im Februar für 19 Milliarden Dollar an FacebookFacebook verkauft worden. Der Deal ist aber noch nicht vollzogen, so dass WhatsApp selbst für die Mängel im Kleingedruckten verantwortlich ist. Der Dienst stellt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in englischer Sprache zur Verfügung. Dies sei Verbrauchern in Deutschland nicht zumutbar, da nicht zu erwarten sei, dass alle die Vertragsbedingungen ohne weiteres verstehen, urteilten die Richter des Landgerichts. (dpa/rs) Alles zu Facebook auf CIO.de