Industrie 4.0 - auch eine Frage des Rechts:

Industrie 4.0 - auch eine Frage des Rechts


 
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1. Wer handelt im Internet der Dinge?
In unserer Rechtsordnung, ob im Zivilrecht, öffentlichen Recht oder Strafrecht, sind Handelnde und Zuordnungsträger von Rechten und Pflichten immer Menschen oder juristische Personen. Daran ändern auch M2M und IoT grundsätzlich nichts.
(Foto: nopporn, Shutterstock.com)