Liebesknigge für IT-Profis


 
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Bei einem schwerwiegenden Leistungsabfall ist die Abmahnung das Mittel der Wahl.
"Nachdem Verliebtsein und Liebeskummer regelmäßig nur vorübergehende Zustände sind, dürfte es in der Regel damit sein Bewenden haben", sagt Arbeitsrechtler Helmut Krause. Verbessern sich danach die Leistungen aber nicht, kann sogar die Kündigung drohen.
(Foto: Helmut Krause)