EU-Urteil: Diskriminierungsverbot nicht für "Scheinbewerber" gedacht

Wer eine Bewerung nur zum Schein einreicht, um bei Ablehnung klagen zu können, kann sich nicht auf Antidiskriminierungs-Regeln berufen.

Wer eine Bewerung nur zum Schein einreicht, um bei Ablehnung klagen zu können, kann sich nicht auf Antidiskriminierungs-Regeln berufen.

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