Trotz Arbeitsschutzgesetz: Vier von zehn Betrieben messen psychische Belastungen nicht

Der Gesetzgeber verlangt von Unternehmen eine "Gefährdungsbeurteilung" in Hinsicht auf psychische Belastungen am Arbeitsplatz.

Der Gesetzgeber verlangt von Unternehmen eine "Gefährdungsbeurteilung" in Hinsicht auf psychische Belastungen am Arbeitsplatz.

Foto: cunaplus - shutterstock.com

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