Verbraucher werden entlastet: Startschuss für Energiepreisbremsen

Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sollen Privathaushalte und Unternehmen von den gestiegenen Energiekosten entlasten. Sie kommen zum 1. März 2023, gelten aber rückwirkend ab Januar 2023.

Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sollen Privathaushalte und Unternehmen von den gestiegenen Energiekosten entlasten. Sie kommen zum 1. März 2023, gelten aber rückwirkend ab Januar 2023.

Foto: Krisana Antharith - shutterstock.com

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