KI-Training mit Nutzerdaten: Verbraucherzentrale mahnt Meta ab

Der Meta-Konzern hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Der Meta-Konzern hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Foto: Primakov - shutterstock.com

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