Kündigungsfrist, Freistellung, Altersvorsorge
Clevere Arbeitsverträge für Manager
Alle Arbeitsverträge sind gleich? Stimmt nicht. Gerade auf Vorstands- und Geschäftsführerebene gibt es sehr viele Klauseln, von denen Manager profitieren oder die ihnen das Leben sehr schwer machen können. Gleiches gilt für die Entscheider eine Ebene darunter.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Hauptvogel von der Kanzlei Graf von Westphalen und Vizepräsident des Verbandes deutscher Arbeitsrechtsanwälte VdAA e. V. hat uns die wichtigsten Fragen zu Arbeitsverträgen für Manager beantwortet. Wir stellen im ersten Teil vor, wie man sich die Betriebsrente trotz Kündigung sichert und welche Kündigungsfristen für Sie ideal sind.
Kein Kündigungsschutzrecht
Jahrelang versteht man sich gut in der Geschäftsführung. Dann steht eine Entscheidung zur Neuausrichtung an, man streitet sich und schon ist einer der Geschäftsführer gefeuert. Gerüchteweise sollen Spannungen zum Beispiel für den Fortgang des IT-Vorstandes Reinhard Schütte bei Edeka verantwortlich sein. Innerhalb weniger Wochen muss er sich einen neuen Job suchen. Auf der Geschäftsführer-Ebene - als "Organ" - gestalten sich die Verträge nämlich ganz anders als eine Ebene darunter.
"Führungskräfte sind echte Arbeitnehmer", erklärt Hauptvogel den Unterschied. "Das Kündigungsschutzrecht gilt aber für Organe nicht, denn diese stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zur Firma." Das bedeutet: Das Kündigungsschutzrecht greift bei Vorstand, Geschäftsführer und Co. nicht. Das müssen Manager wissen, die aufsteigen wollen. Sie können den Vertrag anders gestalten, um sich davor zu schützen, unverhofft arbeitslos zu sein.
Befristet oder unbefristet?
Ob man sich unbefristet - aber kündbar! - an einen Arbeitgeber bindet oder lieber nur einige Jahre verpflichtet, ist grundsätzlich Typsache. Aber einige Aspekte gilt es zu beachten: Für Top-Manager im Vorstand oder in Geschäftsführerkreisen kann es sich sehr wohl lohnen, einen befristeten Vertrag einzugehen. Das klingt zunächst seltsam. Aber in unbefristeten Verträgen können die Top-Manager, wie bereits erwähnt, innerhalb kurzer Zeit auf der Straße stehen. Die Kündigungsfrist in den ersten Jahren beträgt oft nur vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. "Dagegen kann man sich aber absichern", beruhigt Hauptvogel.
Ein Entscheider kann statt eines unbefristeten Vertrags einen Drei- oder Fünf-Jahresvertrag abschließen. "Innerhalb dieser Periode kann er nur fristlos gekündigt werden, und dafür braucht man schon einen wichtigen Grund", sagt Hauptvogel. "Da schaut sich dann das Unternehmen zum Beispiel die Spesenrechnungen ganz genau an, ob da alles in Ordnung ist." Wenn nicht, hat man die fristlose Kündigung schnell auf dem Tisch. Natürlich geht das nicht immer: Wird dem Manager vor Ablauf des Vertrags ohne wichtigen Grund gekündigt, erhält er zum Beispiel eine im Voraus vertraglich vereinbarte Abfindung oder er kann darauf klagen, das restliche GehaltGehalt zu bekommen. Alles zu Gehalt auf CIO.de