Neues Paket für 22 statt bisher 17 Prozent der Lizenzgebühr

SAP-Support jetzt teurer

30.04.2008
Von Nicolas Zeitler
Neukunden von SAP müssen für den Support neuerdings jährlich 22 statt wie bisher 17 Prozent der Lizenzgebühren zahlen. Der Software-Hersteller betont, es handle sich um ein grundlegend überarbeitetes Wartungsangebot. Fachleuten zufolge wollen die Walldorfer mit der Erhöhung vor allem ähnlich hohe Renditen erwirtschaften wie Konkurrent Oracle. Analysten halten die üblichen Wartungsgebühren grundsätzlich für zu hoch und plädieren für abgestufte Preismodelle.

Das neue Angebot gilt seit Anfang Februar für alle Neukunden. Firmen, die schon vorher SAP-Produkte eingesetzt haben, können dem Unternehmen zufolge freiwillig auf das neue Modell umsteigen. Sie können allerdings auch weiterhin Support zu den bisherigen Bedingungen beziehen.

Künftig gibt es keine unterschiedlichen Leistungspakete in Form des bisherigen Basic und Premium Support mehr, erklärt SAP-Sprecherin Angelika Pfahler. Eines der Leistungsmerkmale des neuen, einheitlichen "SAPSAP Enterprise Support" ist der Zugriff auf einen Pool von Beratern an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr. Im bisherigen Premium Support war die Berater-Hotline nur an fünf Wochentagen für jeweils acht Stunden besetzt. Alles zu SAP auf CIO.de

Außerdem verspricht SAP neuerdings eine bessere Unterstützung bei der Implementierung von Erweiterungspaketen. Als weitere Neuerung steht nach Angaben aus Walldorf nun eine verbesserte Version der Plattform "Solution Manager" zur Verfügung - mit Verbesserungen von "hohem Wert", wie SAP betont.

"Robuste Standards" sollen zudem sicherstellen, dass der gemeinsame Betrieb von SAP-Produkten und Software von Partnerfirmen reibungslos funktioniert. Teil des Enterprise Support sind zudem die aus dem bisherigen Premium Support bekannten Service Level Agreements (SLA) für Probleme der Prioritätsklassen 1 und 2. Schnelle Bearbeitung soll unvorhergesehene Ausfallzeiten auf ein Minimum reduzieren. Kann SAP ein SLA für ein Problem der Kategorie 1 nicht einhalten, verpflichtet sich der Hersteller zu Strafzahlungen.

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