Chronologie des Scheiterns
Politik begräbt IT-Großprojekt Elena
Der Elektronische Einkommensnachweis (ELENA) sollte die Wirtschaft entlasten und Verwaltungskosten senken. Eigentlich sollten mit dem System in Deutschland ab 2012 Einkommensnachweise elektronisch mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden. Mit dem im Frühjahr 2009 beschlossenen Elena-Verfahrensgesetz wurde nach langer Diskussion eines der größten Datenverarbeitungsvorhaben im Sozialbereich gesetzlich geregelt. Seit Anfang 2010 wurden in der ersten Phase bereits Daten von mehr als 33 Millionen Beschäftigten im Elena-Verfahren gespeichert.
Doch das IT-Großprojekt war seit langem umstritten. Zumindest bei denjenigen, die das Projekt überhaupt kannten. Denn CIO.de meldete Anfang April 2010: Kaum jemand kennt Elena. 40 Prozent der Arbeitnehmer, so eine Studie der Forschungsgruppe Wahlen der kannte die neue elektronische Meldepflicht gar nicht.
Im April 2010 meldete sich der Anbieter von Beratung, Büro- und Verwaltungsdienstleitungen Ultimo in dem Artikel Mehr Bürokratie, Kosten und Aufwand mit Kritik zu Wort: „Elena macht Lohnbuchhaltern und Unternehmen die Arbeit schwerer, hieß es. „Lohnbuchhalter und kleine und mittlere Unternehmen klagen über Elena. Die Vorteile bleiben aus, die Arbeitsbelastung und die Kosten steigen.“ Dabei sollte der elektronische Entgeltnachweis doch eigentlich vieles einfacher machen.
Die Meldung von Daten durch die Arbeitgeber erfolgte seit dem 1. Januar 2010, im Juli 2010 wankte das Projekt schon deutlich: „Der Wirtschaftsminister will das Projekt aussetzen. Vielleicht für immer. Deutscher Städtetag und Datenschützervereinigungen freuen sich, der Bitkom ist sauer über eine ‚Hü-Hott-Politik! hieß es in dem Artikel Lohnmeldeverfahren Elena vor dem Aus?. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle verkündete damals gegenüber dem „Handelsblatt“, er wolle das Verfahren auf unbestimmte Zeit aussetzen: „Wir müssen verschärft über ein Moratorium nachdenken“, sagte er. Brüderle bezweifelte, ob das neue Verfahren tatsächlich die angestrebten Entlastungen von 85,6 Millionen Euro jährlich für die Arbeitgeber erzielen könne.