Chronologie des Scheiterns

Politik begräbt IT-Großprojekt Elena

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.

Im April dieses Jahres tauchte Elena dann auf der Mängelliste im 23. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 und 2010 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, auf. CIO.de berichtete in dem Artikel „Die Datenschutz-Mängelliste“. Schaar wies darauf hin, dass das Verfahren kontrovers diskutiert werde und Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sei.

Nun heißt es in einer Presserklärung des Wirtschaftsministerium und des Ministeriums für Arbeit und Soziales kurz und knapp, man habe sich „nach eingehender Überprüfung des Elena-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.“ Grund sei „die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur“. Es habe sich gezeigt, dass sich der datenschutzrechtlich gebotene Sicherheitsstandard in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten werde. Hiervon hänge aber der Erfolg des Verfahrens ab.

Alle gespeicherten Daten werden wieder gelöscht

Der BvD fordert, die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen.
Der BvD fordert, die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen.
Foto: Fotolia, D. Lyson

Die bisher gespeicherten Daten würden „unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet“. „In Kürze“ wolle man einen Gesetzentwurf dazu vorlegen sowie ein Konzept ausarbeiten, um die bestehende Infrastruktur und das Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung weiter zu nutzen.

Es bleibe ab zu warten, wie die bereits bestehende Elena-Struktur weiter genutzt werden könne, meint der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. in einer Stellungnahme dazu. Statt ein kompliziertes Melde- und Antragsverfahren übertragungstechnisch vereinfachen zu wollen, fordert der BvD mit Sitz in Berlin die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen. Die angabepflichtigen Daten für die Verfahren seien zu reduzieren. Es sei darüber hinaus zu prüfen, zu welchen Zwecken solche Meldungen benötigt würden.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands begrüßte die Einstellung. Das Elena Verfahren sei unverhältnismäßig, eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung, trage das Risiko des Datenmissbrauchs in sich und wecke Begehrlichkeiten. Auch seien grundlegende Datenschutzprinzipien nicht erfüllt gewesen. Die Kosten für die bundesweite Einführung und Umsetzung seien explodiert, der bürokratische Aufwand habe zu statt abgenommen, so der BvD.

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