Ratschläge vom Rechtsanwalt
3 rechtliche Fallstricke im Social Web
Der Berliner Rechtsanwalt Thomas Schwenke vergleicht Social MediaSocial Media mit einer Party: Viele Dinge geschehen schnell, authentisch und spontan. Das hat natürlich seinen Reiz, doch dadurch ist auch die Fehleranfälligkeit viel größer. In einem Webinar des Hosting-Anbieters Verio erläutert Schwenke, welche rechtlichen Fallstricke Unternehmen im Web 2.0 erwarten. Alles zu Social Media auf CIO.de
Zahlreiche Unternehmen wollen im Bereich Social Media mitmischen, doch viele haben die Nutzungsbedingungen der Seiten überhaupt nicht gelesen. "Ich selbst habe ein Wochenende für die Nutzungsbedingungen von Facebook benötigt", sagt Schwenke.
1. Berufliches und Privates trennen
Schwenke rät zu einer klaren Trennung von Beruflichem und Privatem. "Wenn eine Kommunikation kommerziell ist, dann muss sie als solche gekennzeichnet werden." Bei FacebookFacebook dürfen kommerzielle Inhalte zum Beispiel nur auf Seiten verbreitet werden. Sich ein Profil anzulegen und dort Unternehmensinhalte zu verbreiten, ist in den Nutzungsbedingungen untersagt. Alles zu Facebook auf CIO.de
Wenn Privatleute auf TwitterTwitter auch über ihren Job schreiben, rät Schwenke: Man sollte transparent darauf hinweisen, für welches Unternehmen man arbeitet. Der Rechtsanwalt empfiehlt Angestellten darüber hinaus, die eigene Meinung klar zu kennzeichnen. Zum Beispiel mit der folgenden Formulierung auf einem privaten Account: "Alles was ich hier sage, ist meine private Meinung, die nichts mit meinem Arbeitgeber xy zu tun hat." Alles zu Twitter auf CIO.de