Nach gescheitertem Großprojekt
Alle Elena-Daten jetzt gelöscht
Der Bundesdatenschutzbeauftragte verwaltete nach eigenen Angaben den sogenannten Datenbankhauptschlüssel. Damit galten zwar die Elena-Daten juristisch bereits als gelöscht – gleichwohl hätten sich alle am Verfahren Beteiligten darauf verständigt, die Daten auch physikalisch zu löschen, auch wenn keine Möglichkeit der Entschlüsselung mehr bestanden hätte.
Daten auch physikalisch nicht mehr vorhanden
Zu diesem Zweck habe man Verfahren entwickelt, „die den Sicherheitsstandards für die Löschung staatlicher Geheimnisse" entsprächen, um die Daten sowohl bei der Zentralen Speicherstelle als auch bei der Registratur Fachverfahren sicher zu löschen. Schaar: „Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit konnte sich jetzt davon überzeugen, dass die Löschung der Elena-Daten erfolgreich durchgeführt wurde und diese auch physikalisch nicht mehr vorhanden sind."
Auf der Website www.das-elena-verfahren.de findet sich jetzt der Hinweis: "Bisher wurde auf dieser Seite das Elena-Verfahren beschrieben und erläutert. Diese (alten) Inhalte finden Sie nun im Archiv. Schwerpunkt der Website sind nun die Einstellung des ELENA-Verfahrens und die Löschung der Daten."
Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der CW-Schwesterpublikation CIO.