Datenunsicherheit
BMW Z4 diente als Beweismittel gegen den Fahrer
Moderne Autos sammeln Unmengen von Daten über das Fahrverhalten. Dank immer ausgefeilterer Telematik- und Navigationssysteme, immer besserer Internet- und Smartphone-Konnektivität, immer mehr verbauten Sensoren und vor allem dank der immer leistungsfähigeren Steuergeräte, die im PKW verbaut sind.
Anhand der in den Steuergeräten aufgezeichneten Daten können Automobil-Hersteller und Werkstätten (sofern sie über die nötigen Geräte zum Auslesen der Daten verfügen) das Fahrverhalten analysieren und zumindest teilweise rekonstruieren. Und diese Daten dann gegen den Autofahrer verwenden. Wie ein aktueller Fall beweist.
Die ADAC Motorwelt berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe 7/2014 von einem Fall, der jedem Autofahrer die Haare zu Kopf stehen lassen dürfte: Ein Mann kaufte sich ein BMW Z4-Cabrio. Kurz nach dem Kauf streikte bereits das elektrische Verdeck. Der Auto-Käufer verlangte von seinem Verkäufer, einem Auto-Händler, kostenlose Nachbesserung. Denn darauf hat er bei einem Kauf von einem Händler einen Rechtsanspruch.
Doch der Händler ließ den Z4-Fahrer abblitzen. Weil der Verkäufer angeblich an den im Steuergerät des Z4 gespeicherten Daten sehen konnte, dass der Fahrer das Verdeck während der Fahrt bei unzulässig hohem Tempo geschlossen beziehungsweise geöffnet habe. Dadurch sei die Verdeck-Technik kaputt gegangen.
Der Beweis stehe also im Fehlerspeicher des Fahrzeugs. Das könne auch der Mitarbeiter, der den Fehlerspeicher ausgelesen habe, bezeugen. Der Z4-Fahrer bestreitet aber das Bewegen des Verdecks bei hohem Tempo. Der Fall wird nun vor Gericht verhandelt. Dort steht also die Aussage des Z4-Fahrers gegen den Eintrag im Fehlerspeicher und die Aussage des Werkstatt-Mitarbeiters.