Datenunsicherheit
BMW Z4 diente als Beweismittel gegen den Fahrer
Dieser Fall, dessen Gerichtsurteil noch aussteht, beleuchtet auf frappierende Weise das Problem des „gläsernen Autofahrers“. Die Automobil-Hersteller und Anbieter von Telematikdiensten wissen (fast) alles über ihn und sein Fahrverhalten, der Autofahrer selbst hat jedoch keinen Zugriff auf die über ihn gesammelten Daten und kann diese nicht einsehen. Ja, er weiß nicht einmal, was alles über ihn gespeichert wird. Es herrscht keine Chancen-Gleichheit zwischen Hersteller und Vertragswerkstatt auf der einen Seite und dem Kunden auf der anderen Seite.
In der Praxis können die Hersteller die Daten aus den diversen über das ganze Auto verteilten Steuergeräten immer für ihre Beweisführung heranziehen. Nur ein typisches Beispiel: Der Turbolader eines hochpreisigen Diesel-PKWs geht kurz nach Ablauf der Garantie kaputt. Der Fahrer hofft auf Kostenübernahme durch Kulanz. Der Hersteller sieht aber im Datenspeicher, dass der Fahrer den Turbolader nach langen Hochgeschwindigkeitsfahrten nicht eine Zeitlang im Leerlauf abkühle hat lassen, wie es der Herstellerempfehlung entspricht: Und verweigert die Übernahme der Reparaturkosten auf Kulanz.
Wem gehören die Daten?
Der ADAC fordert deshalb, dass der Rechtsgeber klärt, wer die Daten aus den diversen Datenspeichern eines Autos verwenden dürfe und welche Beweiskraft diese vor Gericht haben sollen.
Alternativen? Gibt es derzeit nicht! Sofern wir nicht alle mit Oldtimern durch die Gegend fahren wollen. Die gespeicherten Daten alle selbst zu löschen, ist für den Durchschnittsautofahrer nicht möglich. Nur das Lesen und Löschen des Fehlerspeichers lässt sich vergleichsweise einfach bewerkstelligen (möglicherweise hätte das im obigen Fall des Z4-Fahrers sogar geholfen), zum Beispiel mit einem Scangauge.
Aber um alle Daten im Steuergerät löschen zu können, sind definitiv Spezialkenntnisse und teure Software wie zum Beispiel VCDS für Volkswagen-Fahrzeuge erforderlich. Diese stehen dem Durchschnittsfahrer nicht zur Verfügung und das ist gut so. Denn mit diesen Profi-Werkzeugen kann man einen PKW auch ernsthaft beschädigen.