70 Dollar Mobil-Kosten pro Kopf
BYOD-Kalkül geht oft nicht auf
Der zweite entscheidende Erfolgsfaktor ist die Bündelung des Wireless Expense Management an einer Stelle. Nur die Zentralisierung von Rate Plan Optimization, Dispute Management und Line-Item Inventory verschafft nach Einschätzung von Aberdeen den nötigen Überblick zur Vertrags-Compliance. Diesen Befund erhärten einige Zahlen eindrucksvoll: Im Durchschnitt erhalten die befragten Unternehmen monatlich 495 Rechnungen mit Wireless-Bezug von vier verschiedenen Anbietern. Und das alles für den Gebrauch und Einkauf von über 5200 Geräten im Mittel.
Visibility-Mängel wegen BYOD
Der hier vermeintliche Ausweg einer BYOD-Strategie wird verblüffenderweise derzeit vor allem von den erfolglosen Nachzüglern beschritten. Nur ein Viertel der Klassenbesten bewegt sich in diese Richtung, während 38 Prozent der Firmen mit erkennbarem Nachholbedarf auf diese Karte setzen. Erklären lässt sich das zum Teil damit, dass der Handlungsdruck in diesen Unternehmen schlicht größer ist als bei der vorauseilenden Konkurrenz.
Das bestätigt der Blick auf ein weiteres Ergebnis der Aberdeen-Studie: Die Entwicklung und Aktualisierung von Richtlinien für die Mobilausgaben haben sich ebenfalls mit 44 im Vergleich zu 21 Prozent deutlich mehr „Laggards“ als „Best-in-Class“-Firmen auf die Fahnen geschrieben. Bei den Spitzenunternehmen dürfte das Regelwerk zumeist ohnehin auf neuestem Stand sein.
Nichtsdestotrotz lässt Aberdeen-Analyst Park durchblicken, dass BYOD in der Praxis öfter als gedacht ein Holzweg ist. In jedem Fall halte die überzeugende Logik hinter diesem Konzept einer Überprüfung im echten Leben nur schwer stand, so Park. Fast zwei Drittel der Firmen versäumten es beispielsweise nachzuverfolgen, welche privaten Geräte im Unternehmen eingesetzt werden.
„Dieser Mangel an Sichtbarkeit ermöglicht den Mitarbeitern das Einfordern von Ausgaben, die nicht durch mobile Arbeitsnutzung gerechtfertigt sind“, so der Analyst. „Sogar noch wichtiger: Es macht Unternehmen anfällig für E-Discovery-Probleme, falls sie ihre elektronischen Aufzeichnungen bei Zivilprozessen dem Gericht vorlegen müssen.“