IT-Manager sahen Pressekonferenz als letztes Mittel
CIOs gehen mit SAP hart ins Gericht
Wird 2009 alles besser?
2009 wird ein neues Kapitel in der Geschichte SAP und seine Kunden" aufgeschlagen. Ob es mit einem Happy End abschließt, liegt in den Händen der Walldorfer.
Erlaubt der Wartungsvertrag eine Preiserhöhung? |
Beim Datum wird es individuell |
2010 erhöht SAP die Wartungsgebühren für den Standard-Support. In welcher Höhe, weiß momentan niemand. Ein Blick auf den Wartungsvertrag kann sich lohnen, um auf die Verhandlungen mit dem Konzern vorbereitet zu sein. Laut einem uns vorliegenden Vertragsausschnitt kann SAP den Prozentsatz "entsprechend der Änderung des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes der Angestellten im Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe" ändern. Die Höhe dieser Änderung hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Eine pauschal für sämtliche Kunden geltende Anpassung, ist auf Basis dieser Klausel nicht möglich. "Um den Preis für die Kunden zu erhöhen, muss SAP jedes einzelne Abschlussdatum berücksichtigen", erklärt Joachim Gores, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei Kümmerlein, Simon & Partner. "Die seitdem verzeichnete Veränderung kann der Konzern dann als maximale Preiserhöhung durchsetzen". Mit anderen Worten: Walldorf muss jeden Vertrag individuell anpassen. Altkunden haben dabei das Nachsehen: Die im übernächsten Jahr zu erwartenden Gebührensteigerung dürften umso höher ausfallen, je länger der Vertragsabschluss zurück liegt. Das alles gilt aber nur, wenn die Erhöhungsklausel überhaupt wirksam ist. Und was das angeht, bestehen erhebliche Zweifel, die in Gesprächen mit SAP durchaus zur Sprache kommen können. |