Daten aufspüren und klassifizieren

Datenschutz durch Datentransparenz

Der Diplom-Physiker Oliver Schonschek ist freier IT-Fachjournalist und IT-Analyst in Bad Ems.
In vielen Datenschutzkonzepten fehlt eine genaue Bestandsaufnahme zum Schutzbedarf und zur Kategorie der Daten.

DatenschutzDatenschutz ist kein Selbstzweck, er muss verhältnismäßig sein. Überzogener Datenschutz verursacht genauso Probleme wie ein lückenhafter Datenschutz. Das richtige Maß an Schutz für die personenbezogenen Daten findet man, indem man den tatsächlichen Schutzbedarf der Daten bestimmt. Alles zu Datenschutz auf CIO.de

Der beste Datenschutz lässt sich erreichen, wenn der Anwender weiß, welche Daten sich wo in seinen Systemen aufhalten und wie kritisch diese sind.
Der beste Datenschutz lässt sich erreichen, wenn der Anwender weiß, welche Daten sich wo in seinen Systemen aufhalten und wie kritisch diese sind.
Foto: S. Gladwell, Fotolia.com

Der Schutzbedarf der Daten ist die Grundlage für die Wahl der passenden technisch-organisatorischen Schutzmaßnahmen. Wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausführt, ist der Schutzbedarf der Daten auch ein Maßstab dafür, welche Fachkunde der betriebliche Datenschutzbeauftragte haben muss. Soweit die Theorie und gesetzliche Vorgabe.

Wie bestimmt man den Schutzbedarf?

In der Praxis haben Unternehmen deutliche Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Schutzbedarfs. Wie hoch die Risiken eines Datenmissbrauchs oder Datenverlusts sind und damit wie hoch der Schutzbedarf der Daten ist, muss für alle Daten, die erhoben, gespeichert oder genutzt werden, bestimmt werden. Die Menge der zu schützenden Daten ist selbst in kleinen Unternehmen schon enorm und nimmt weiter zu. Deshalb sind Strategien und Werkzeuge gefragt, die die Ermittlung des Schutzbedarfs vereinfachen und beschleunigen.

Was den Schutzbedarf beeinflusst

Der Schutzbedarf von Daten lässt sich wesentlich einfacher ermitteln, wenn die Daten zuerst klassifiziert werden, wenn also bestimmt wird, welcher Art die Daten sind, zu welcher Datenkategorie sie gehören. Das Bundesdatenschutzgesetz nennt ausdrücklich bestimmte Datenkategorien, die als besonders sensibel und schützenswert gelten. Dies sind insbesondere Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.

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