Neufassung der Luftverkehrsordnung

Deutsche Flugsicherung fordert Registrierung von Drohnen

23.06.2016
Die Flugsicherung dringt darauf, Drohnen auch in Deutschland zu registrieren, wie es in den USA schon Pflicht ist. Ihr Chef macht einen Vorschlag, der darüber hinaus geht.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hält es für notwendig, DrohnenDrohnen registrieren zu lassen. Dies sollte in der geplanten Neufassung der Luftverkehrsordnung festgeschrieben werden, sagte der Vorsitzende der DFS-Geschäftsführung, Klaus-Dieter Scheurle, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Für die DFS gehe es darum, auch bei einer wachsenden Zahl von Drohnen die Sicherheit im deutschen Luftraum zu gewährleisten. Alles zu Drohnen auf CIO.de

Kommen Registrierungspflicht und Chipkarte für Drohnenbesitzer?
Kommen Registrierungspflicht und Chipkarte für Drohnenbesitzer?
Foto: p_ponomareva - shutterstock.com

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte auf mögliche Gefahren durch Kollisionen und Abstürze hingewiesen und angekündigt, die Nutzung von Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm neu zu regeln. Diese sollten "künftig gekennzeichnet werden, um den Eigentümer identifizieren zu können".

DFS-Chef Scheurle schlägt dazu vor, eine Chipkarte für Drohnenbesitzer einzuführen. Ähnlich wie bei der SIM-Karte fürs Mobiltelefon müsste jeder Drohnenpilot die Karte in seinem Fluggerät aktivieren, bevor ein Start möglich ist. "Zum einen lässt sich bei einem Unfall oder Missbrauch schnell nachvollziehen, wer die Drohne gesteuert hat. Damit wird das Verantwortungsbewusstsein der Piloten gestärkt. Zum anderen ermöglichen diese Chipkarten Mehrwertdienste der Flugsicherung, zum Beispiel die Versorgung mit Karteninformationen und anderen wichtigen Daten", erläuterte Scheurle.

Seit Januar 2015 haben nach DFS-Angaben Flugzeugpiloten im deutschen Luftraum 18-mal Drohnen gesichtet und diese Vorfälle gemeldet. Wer privat eine Drohne fliegen lässt, will damit meist spektakuläre Fotos aus der Luft machen - etwa bei Sportveranstaltungen, Konzerten oder einfach in der Freizeit.

In den USA gilt bereits seit Dezember 2015 eine Registrierungspflicht für privat genutzte Drohnen. Wer eines der Geräte per Fernbedienung fliegen lassen will, muss sich in einem Verzeichnis der Luftfahrtbehörde eintragen. Bis März hatten sich dort 408.000 Nutzer registriert. Nach Schätzungen von Experten werden im Laufe des Jahres 2016 in Deutschland rund 400.000 Drohnen in Gebrauch sein.

Die DFS unterstützt auch die Absicht des Verkehrsministeriums, für gewerbliche Nutzer von Drohnen einen Führerschein einzuführen. Für den Erwerb sind unter anderem fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse in einer Prüfung nachzuweisen.

Die DFS ist seit Jahren an Forschungsprojekten mit unbemannten Flugsystemen beteiligt, zuletzt an den Tests mit Transportdrohnen der Deutschen Post DHL und der Technischen Hochschule Aachen (RWTH). Sie haben gezeigt, dass die automatische Be- und Entladung mit Paketen und die Flüge über einige Kilometer zwischen zwei Stationen funktionieren.

"Das Projekt zeigt, dass wir in Deutschland schon sehr weit sind. Ein vergleichbares Projekt gibt es weltweit bislang noch nicht. Diese Forschungsaktivitäten sollten unbedingt fortgeführt werden", sagte Scheurle. "Die Interaktion mit anderen Luftfahrzeugen und damit die Voraussetzungen für eine faire und sichere Integration in den Luftverkehr wäre aus unserer Sicht ein nächster möglicher, aber auch notwendiger Forschungsschritt." (dpa/ad)

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