Martin Schallbruch aussichtsreichster Kandidat
Deutschland bekommt offenbar Bundes-CIO
Unklar scheint noch zu sein, wo der neue CIO angesiedelt wird: direkt im Kanzleramt oder in einem Ministerium. Die wenigen Vorbilder hierzulande unterstehen meist Innenministern: Der Diplom-Informatiker Schallbruch verantwortet seit fünf Jahren die IT im Bundesinnenministerium. Unter den Ländern ist Hessen der Pionier: Im dortigen Innenministerium amtiert Harald Lemke als CIO - im Rang eines Staatssekretärs. Der äußerst erfolgreiche Reinhard Posch hingegen berichtet in Österreich direkt an den Bundeskanzler oder den Vizekanzler.
Für Merkel ist die IT Chefsache
Für eine solche Konstruktion könnte in Deutschland sprechen, dass Bundeskanzlerin Merkel die IT gewissermaßen zur Chefsache erklärt hat. Im Frühjahr 2006 kündigte sie den ersten nationalen IT-Gipfel an, der dann im vergangenen Dezember in Potsdam stattfand. Dort mahnte Merkel an, das Label "Made in Germany“ müsse wieder zum Gütesiegel für IT-Produkte werden. Bis 2009 investiert der Bund sechs Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung in diesem Segment.
Im E-Government hat Deutschland laut verschiedenen Studien im europäischen Vergleich erheblichen Nachholbedarf. Vergangenes Jahr ermittelte Capgemini den Online-Reifegrad in 28 europäischen Ländern. Deutschland kratzte an einem Wert von 75 Prozent - Platz 19 im Ranking. Online-Dienstleistungen waren 2006 hierzulande nicht einmal zu 50 Prozent verfügbar - Platz 18 im Ranking. Über den Spitzenwert in beiden Kategorien konnten sich übrigens Österreich und CIO Posch freuen.
Aus diesem Jahr liegt eine E-Performance-Studie von TNS Infratest in Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums vor. Das Ergebnis: Deutschland liegt zwar bei E-Commerce und E-Procurement über dem europäischen Schnitt, hinkt aber beim E-Government hinterher - sowohl in der Verfügbarkeit von Diensten als auch in der Nutzung durch Unternehmen.
Auch auf Druck aus der IT-Branche scheint die Bundesregierung diese Baustellen jetzt anpacken zu wollen. Schäuble forderte schon vor einiger Zeit, klare Regelungen für die IT-Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung in Zuständigkeit des Bundes im Grundgesetz zu verankern.