Netzpolitik des Staates
Die 14 Internet-Thesen des Innenministers
De Maizière will mit seinen 14 Thesen (PDF) nichts weniger als „die Grundlagen für die Rolle des Staates bei der weiteren Ausgestaltung des Internet" formulieren. „Die Politik hat das Phänomen Internet erst ignoriert, dann bestaunt und teils zu zögernd, teils zu forsch gehandelt", stellte de Maizière fest. Das soll jetzt anders werden. Der Innenminister entwirft so etwas wie eine konservative Netzpolitik - und er beschäftigt sich immerhin, anders als sein Amtsvorgänger, mit dem Internet nicht nur unter dem Sicherheitsaspekt.
Übersicht und sachliche Gelassenheit seien nun ebenso gefragt wie die nötige Entschlossenheit, klaren Risiken und Fehlentwicklungen entgegenzutreten, so de Maizière. In seiner Rede sprach er über „die Chancen des Internet und die Freiheitsausübung des Einzelnen". Auch das Internet solle sich an den "Werten der Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, des gegenseitigen Respekts und der Rücksichtnahme sowie der Chancengleichheit und Solidarität orientieren" (These 1 - "Bewusstsein für gemeinsame Werte schärfen"). Der Minister betonte, bei der Gestaltung der Ordnung im Netz auf bestehendes Recht und Selbstregulierungskräfte zurückgreifen zu wollen (These 2 - "Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln")
Zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehöre auch das Recht, Informationen über sich und andere zu verarbeiten. (These 3 - "Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen"). Ein solches Recht auf persönliche Datenverarbeitung könne aber mit den Freiheiten anderer kollidieren und müsse dann zu einem Interessenausgleich gebracht werden, so der Innenminister. Der Staat sollte hierfür in erster Linie zivilrechtliche Regeln zur Verfügung stellen und das Gebot der Rücksichtnahme stärken. Für den Ausgleich zwischen den Freiheitsrechten Einzelner sollten zuerst soziale Regeln entwickelt werden.
De Maizière hob außerdem den Schutz der informationellen Selbstbestimmung gegenüber Unternehmen und dem Staat hervor: Der Einzelne müsse die Kontrolle über seine Daten behalten (These 4 - "Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken"). Das Recht auf Auskunft über oder Widerspruch gegen Datenspeicherung solle online vereinfacht werden. Hierzu seien sichere elektronische Identitäten (These 5- Anonymität und Identifizierbarkeit abwägen") ebenso wichtig wie mehr Möglichkeiten, die bestehenden Datenschutzrechte „per Mausklick" ausüben zu können. Zudem brauche der Einzelne eine wirkliche Verfügungsmacht über seinen eigenen „virtuellen Hausrat". Er müsse zum Beispiel seine Daten in einem sozialen Netzwerk mitnehmen können, wenn er den Anbieter wechsele.