Internet-Sicherheit

Die sieben Todsünden beim Surfen

18.01.2010
Von Tobias Weidemann und


Einen seiner ersten Artikel schrieb René Schmöl, Jahrgang 1982, mit 16 Jahren für die Tageszeitung Freies Wort. Es war ein Interview mit Hape Kerkeling. Dieser Erfolg motivierte ihn, weiterzumachen. Nach sieben Jahren im Lokaljournalismus und einer Ausbildung zum Verlagskaufmann folgte ein Volontariat bei der Verlagsgruppe Handelsblatt. Seit 2007 ist René Schmöl in unterschiedlichen Positionen für Foundry tätig. Momentan als Chef vom Dienst online für cio.de.

7. Todsünde: Sie kaufen Dinge aus illegalen oder unautorisierten Quellen

Auch die Verbraucherzentralen warnen immer wieder vor Abzockern.
Auch die Verbraucherzentralen warnen immer wieder vor Abzockern.

Schnäppchenjäger finden bei Software-Download-Diensten wie http://zoomerart.net, http://mainstoreonline.com oder http://cheapbestoemonline.net teure Software zum Superbillig-Preis. Diese und ähnliche Händler begründen die Fast-Geschenkt-Preise (bis zu 95 Prozent Rabatt) damit, dass sie sich das Anfertigen des Datenträgers und der Dokumentation ersparen und der Käufer die Software selbst downloaden muss. Angeblich sollen die Angebote auch legal sein, da es sich bei den Programmen um günstige Sammellizenzen, OEM-Lizenzen oder Palettenware aus Konkursen und Massenware aus Versteigerungen handle.

In der Tat werden Sie keinen Support erwarten können, denn dieser Vertriebsweg ist nicht von den Programmanbietern autorisiert. Zudem handelt es sich bei dem Software-Angebot um OEM-Ausgaben von Programmen, von denen es schon seit etlichen Versionen gar keine OEM-Lizenzen mehr gibt, etwa Adobe Photoshop. Also ist auch nicht mit Updates vom Hersteller zu rechnen. Hinzu kommt, dass sich bei den englischen Versionen der Software meist keine deutschsprachige Benutzerführung einstellen lässt. Und nicht zuletzt müssen Sie auf diesen dubiosen Sites mit Kreditkarte bezahlen, ohne zu wissen, wie dort mit sensiblen Daten umgegangen wird.

Grauzone bei ausländischen Downloadanbietern: Kompliziert ist die rechtliche Lage bei Musik-Downloaddiensten wie www.justmusicstore.com, www.goldenmp3.ru, www.mp3fiesta.com oder www.mp3sparks.com. Hier streiten sich Juristen und IndustrieIndustrie, ob die im Ausland ansässigen Dienste über das Recht verfügen, Musik an Kunden in Deutschland zu verkaufen, und ob die hierfür nötigen Urheberrechtsabgaben korrekt abgeführt werden. Top-Firmen der Branche Industrie

Wer bei den Diensten Musik erwirbt, hat zwar die Dateien auf dem Rechner, und diese werden in der Regel auch abspielbar sein. Aus Sicht der Musikindustrie handelt es sich jedoch nicht um autorisierte und legale Kopien. Alle vier Download-Anbieter berufen sich auf russisches oder ukrainisches Recht und arbeiten daher international in einer Grauzone. Manche Juristen gehen davon aus, dass der Kunde, ähnlich wie er sich eine Ware aus einem anderen Land mitbringen kann, dies auch bei Musikdateien tun kann und so von günstigeren Preisen im Ausland profitiert.

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Quelle: PC-Welt

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