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E-Government-Gesetz: Geld und Fachkräfte fehlen
In der heute vernetzten Welt und einem zusammenwachsenden Europa reichen nationale Standards nicht mehr aus, um langfristig und zukunftsorientiert zu agieren, schreiben die Verfasser der Studie. Die Teilnehmer der Umfrage weisen deswegen auch auf die Anforderung einer umfassenden Integration der deutschen Verwaltung in ein europäisches E-Government hin und die damit verbundenen Chancen zur Stärkung des Standorts Deutschland.
Export-Potenzial der E-Government-Lösungen in Europa
Hier würden nicht nur die Abhängigkeiten von den Vorgaben der Europäischen Kommission gesehen. Vielmehr wird in diesem Zusammenhang auch das Exportpotenzial deutscher E-Government-Lösungen wahrgenommen, da bei den europäischen Nachbarn wie Frankreich, Großbritannien oder Polen bislang noch keine vergleichbare rechtliche Grundlage oder vergleichbare technische Infrastrukturen etwa für sichere elektronische Identitäten bestehen.
„Die Chancen für Deutschland wie Europa sind vielfältig. Jetzt gilt es jedoch, die Umsetzung des Gesetzes an der hohen Erwartungshaltung auszurichten. Das Thema Sicherheit ist hierbei ein wesentlicher Aspekt zur breiten Akzeptanz der E-Government-Angebote – und sollte weiterhin im Fokus der Entwicklungen stehen. Zudem müssen Verwaltungsmitarbeiter frühzeitig eingebunden werden, damit die gewünschten Effekte erzielt werden können. Hier braucht es Management und Aufklärung", sagte Verwaltungsexperte Schmid.
Über das E-Government-Gesetz
Das E-Government-Gesetz (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung) soll bundesrechtliche Hindernisse für das E-Government abbauen und die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtern. Das Gesetz soll zudem über die föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten und es Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.
Das Gesetz regelt unter anderem folgende Punkte:
- Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Kanals und zusätzlich der Bundesverwaltung zur Eröffnung eines De-Mail-Zugangs
- Grundsätze der elektronischen Aktenführung (u.a. Scannen ersetzen)
- Erleichterung bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen und der elektronischen - Bezahlung in Verwaltungsverfahren
- Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung (Open Data)
- Abbau der Schriftformerfordernis und Ersetzung der qualifizierten elektronischen Signatur durch andere elektronische Verfahren wie zum Beispiel De-Mail.