Gesetzgebung ist in den Mitgliedsländern nicht abgeschlossen
EU-Länder haben bisher keine MiFID-Richtlinie umgesetzt
Eigentlich hätte die Umsetzung von MiFID in nationales Recht bereits bis zum 31. Januar 2007 erfolgen müssen. Ein Großteil der EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, ließ allerdings bereits im Vorfeld verlauten, dass die Gesetzgebung bis dahin noch nicht abgeschlossen sein wird.
Laut KPMG werden von der EU-Regelung sämtliche Abteilungen der BankenBanken erfasst, die in Beziehung zum Wertgeschäft stehen. Dazu gehören unter anderem die IT, HandelHandel und Abwicklung, Dokumentation, Meldewesen und Vermögensverwaltung. Top-Firmen der Branche Banken Top-Firmen der Branche Handel
"Für den Anleger heißt MiFID, dass er verschiedene Anbieter europaweit objektiv vergleichen kann und darüber hinaus von verbesserten Anlegerschutz-Bestimmungen profitiert", sagt Gottwald Kranebitter, Partner der KPMG in Wien. Eine der wesentlichen Neuerungen der MiFID ist die Einführung von Wohlverhaltensregeln. Sie schreiben die Pflicht der Kundeneinstufung durch die Institute in "Geeignete Gegenparteien", "Profesionelle Kunden" sowie "Kleinanleger" vor. Die MiFID regelt ebenso die Behandlung von Interessenskonflikten, das Beschwerde-Management, ComplianceCompliance/Risiko-Management und Innenrevision sowie Dokumentation, Meldepflichten und Transparenz bei Aktiengeschäften außerhalb der Börse. Alles zu Compliance auf CIO.de