Mit einem Bein im Gefängnis?
Gebrauchte Software-Lizenzen häufig illegal
Die feinen Unterschiede beachten
Allerdings differenziert der Software-Hersteller bei der Übertragung von "gebrauchter" Software zwischen Software-Paketen und Volumen-Lizenzen. Bei Software-Paketen erhalten Nutzer ein vollständiges Software-Produkt, das in der Regel auf nur einem PC genutzt werden darf. Dabei wird ein Datenträger übergeben, der das Nutzungsrecht im Rahmen des gesetzlichen Verbreitungsrechtes zusammen mit den weiteren Lizenz-Bestimmungen transportiert.
Eine Übertragung kann dann zulässig sein, wenn beispielsweise das komplette Paket inklusive Original-CD und Handbuch übergeben und die Software auf dem eigenen PC gelöscht wird. Eine Übertragung von Lizenzen aus Volumen-Paketen darf hingegen nur nach vorheriger Einwilligung des Software-Herstellers und unter bestimmten Bedingungen erfolgen.