IT-Einweisung: Note mangelhaft
IT-Sicherheit: Firmen haften für ihre Mitarbeiter
Bekanntlich ist mit einer unbedachten E-Mail schnell ein Kundenvertrag verletzt. Mc Afee’s unmissverständliche Botschaft: "Die Arbeitgeber sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass juristische Präzedenz-Fälle in Europa geschaffen worden sind, die erhebliche Zahlungen seitens der Arbeitgeber für E-Mail-Nachrichten von Mitarbeitern zur Folge hatten."
Klar definieren, was nicht unter die Aufsichtspflicht fällt
Der Rat an die Unternehmen: klar definieren, wofür Arbeitnehmer verantwortlich sind und was unter die Aufsichtspflicht des Arbeitgebers fällt. In der Praxis herrscht hier offenkundig ein Kommunikationsdefizit vor. Fast drei Viertel der Befragten überprüften nach eigener Aussage im vergangenen Jahr ihre Richtlinien zur Erstschulung - so weit, so gut.
Nach der Einführung verschwinden die Regeln aber meist in für die Mitarbeiter unzugänglichen Schubladen. Nur jede dritte Firma stellt die Informationen ins Intranet oder in einen Shared Folder.
Leider ist auch Kontrolle eine Medaille mit zwei Seiten. 72 Prozent der Unternehmen glauben, dass sich die Belegschaft über im Vergleich zu früher engere Überwachung bewusst ist. Uneinig sind sie sich über die Auswirkungen fürs Gefüge. Schaffen solche Maßnahmen Vertrauen oder untergraben sie es? Beiden Sichtweisen stimmen jeweils knapp 30 Prozent zu. Analyst Day rät zu Behutsamkeit: "Vertrauen ist ein extrem wichtiger Faktor, und unangenehme Prozesse können sich negativ darauf auswirken."
Heruntergebrochen auf die einzelnen Länder ergibt sich für Deutschland kein erfreuliches Bild. Nirgendwo sind die Einführungsveranstaltungen kürzer - in 36 Prozent der Fälle dauern sie weniger als drei Stunden. Zum Vergleich: In Spanien nehmen sich fast genauso viele Firmen zwei Tage Zeit dafür.