Augen auf vor der Unterschrift

Keine Wartung ohne die richtige Frist

04.08.2008
Von Alexander Galdy
Wer einen Wartungsvertrag für die Fehlerbehebung von Software- und Hardware-Fehlern abschließt, sollte genau auf die Fristen achten. Nur so können Unternehmen sicherstellen, dass mögliche Mängel auch schnell behoben werden.

Während Fristen bei Fragen zur Gewährleistung einfach aus dem Gesetz herauszulesen sind, sieht es bei Service- und Wartungsverträgen etwas anders aus. "Hier muss darauf geachtet werden, dass die Reaktionszeiten hinreichend präzise festgelegt sind", rät IT-Anwalt Thomas Feil.

Nur so können bei Nichteinhaltung der Fristen rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Bei Serviceverträgen empfiehlt es sich laut dem Juristen außerdem, den Schadensersatz zu pauschalieren.

IT-Anwalt Thomas Feil: "Bei Wartungsverträgen sind die Rechte und Pflichten maßgeblich von der konkreten Vertragsgestaltung abhängig."
IT-Anwalt Thomas Feil: "Bei Wartungsverträgen sind die Rechte und Pflichten maßgeblich von der konkreten Vertragsgestaltung abhängig."

Viele Systemhäuser und Fachhändler schließen mit Geschäftskunden einen Wartungsvertrag, ohne dass die Beteiligten sich bewusst sind, welche Fristen zu beachten sind. Wartungsverträge sind vom Gesetz her nicht typisiert, wie das beim Gewährleistungsrecht der Fall ist. "Deshalb sind die Rechte und Pflichten der Parteien maßgeblich von der konkreten Vertragsgestaltung abhängig", sagt Feil.

So kann sich hinter einem Wartungsvertrag lediglich eine verlängerte Gewährleistungsfrist verstecken. Andererseits kann aber auch ein Garantievertrag vorliegen, in dem der Händler dem Käufer eine bestimmte Funktionsfähigkeit eines Systems garantiert und dafür haftet, unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht.

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