Surfverhalten überwachen
Klage wegen Speicherung von IP-Adressen
Der Schleswig-Holsteinische Landtagsabgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer möchte nicht, dass der Bund die IP-Adressen von Besuchern von Websites des Bundes über die Dauer der Nutzung hinaus speichert. Weil er das für rechtswidrig hält, ist er gegen die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht gezogen (Breyer ./. Bundesrepublik, Az. VI ZR 135/13). Doch die Entscheidung scheint nicht ganz einfach zu sein.
Der Bundesgerichtshof hat sich jetzt mit der Klage von Breyer die sogenannte "Surfprotokollierung" betreffend befasst. Breyer, der auch Themenbeauftragter der Piratenpartei für DatenschutzDatenschutz ist, sieht in der Protokollierung der IP-Adressen einen Verstoß gegen das Telemediengesetz (TMG). Danach dürfen personenbezogene Daten nur mit Einwilligung des Nutzers oder zur Abrechnung etwa von Internetdiensten verwendet werden. Alles zu Datenschutz auf CIO.de
Wortlaut Telemediengesetz
In dem Gesetz heißt es wörtlich:
§ 12 Telemediengesetz - Grundsätze
(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten zur Bereitstellung von Telemedien nur erheben und verwenden, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht, es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.
§ 15 Telemediengesetz - Nutzungsdaten
(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten)…
BKA wertete IP-Adressen aus
In einem Artikel der Berliner Tageszeitung "Tagesspiegel" von 2007, auf den der Kläger Breyer verweist, heißt es, dass das Bundeskriminalamt (BKA) offenbar die IP-Adressen der Besucher seiner Web-Seite ausgewertet hat.
Die Zeitung schreibt: "Wer auf der Internetseite des Bundeskriminalamts recherchiert, wird registriert - und möglicherweise zurückverfolgt". Und weiter heißt es: "Ausweislich eines Vermerkes der Behörde, der dem Tagesspiegel vorliegt, werden seit September 2004 die IP-Adressen (…) aller Besucher dieser Internetseite registriert. Zudem versuchte die Behörde, einen Teil der Computerbesitzer zu identifizieren, die die betreffende BKA-Website besucht hatten."
Kläger Breyer geht es um Grundsätzliches. Er hält die Speicherung der Adressen für einen "Generalverdacht gegen Deutschlands 50 Millionen Internetnutzer". "Es sind nichts anderes als NSA-Methoden, dass der Bund unsere Nutzung vieler seiner Informationsportale personenbezogen, anlasslos und flächendeckend aufzeichnet", kritisierte Breyer in einer Stellungnahme.
Wenn man sich schon wegen des Lesens offizieller Internetseiten verdächtig machen könne, bedeute dies "das Ende der Grundrechte auf Informationsfreiheit und Meinungsfreiheit im Netz".
Der Rechtsstreit Breyer gegen Bundesrepublik Deutschland schwelt schon länger, genauer seit 2008. Im Januar 2013 erging eine Entscheidung des Landgerichts Berlin, mit der beide Seiten unzufrieden waren. Deswegen kam es zu Revision vor dem Bundesgerichtshof.
Urteil im Oktober oder Verweis an EuGH
Doch der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung in seiner Sitzung vom 16. September 2014 zunächst verschoben. Als neuer Termin ist jetzt der 28. Oktober benannt. Unklar ist allerdings, ob der BGH dann ein Urteil fällen wird oder ob die Richter offene Fragen zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen werden.
IT-Sicherheitsgesetz: Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür?
Auch das geplante IT-Sicherheitsgesetz von Bundesinnenminister Thomas de Maizière lehnen Breyer und die Piratenpartei ab und fordern einen sofortigen Stopp des Gesetzesvorhabens. Laut Bernd Schreiner, stellvertretender Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, sei das Gesetz der "Versuch, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung doch noch durch die Hintertür einzuführen".
Schreiner: "Wie eine genauere Durchsicht (…) ergab, sollen Anbieter von Internetportalen ermächtigt werden, das Surfverhalten ihrer Nutzer auf Vorrat zu speichern. Weiterhin sollen Internetserviceprovider mittelbar zu einer IP-Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden. Dafür sollen das Telemediengesetz und das Telekommunikationsgesetz geändert werden."