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27.04.2010
Thomas Pelkmann ist freier Journalist in München.
Rufbereitschaft gehört zum Job
Bei vielen Werktätigen ist die Rufbereitschaft Teil des Jobs, zum Beispiel im technischen Support. Bei normalen Bürotätigkeiten kommt es auf die Art der Tätigkeit und die Bezahlung an. In den Arbeitsverträgen von gut bezahlten Experten sowie bei Führungskräften kann eine Rufbereitschaft pauschal abgegolten werden.