Transparenz im Unternehmen schaffen
Nachsitzen
Das deutsche Top-Management reise nicht mehr so gerne in die USA, munkelt ein Kenner der BI-Szene. Angeblich fürchten die Unternehmensführer, gleich am Flughafen in Handschellen abgeführt zu werden. Schuld daran sei das Sarbanes-Oxley-Gesetz, das CEOs und CFOs weitgehende Auflagen zu Buchhaltung und Controlling macht. "Die Firmenlenker stehen persönlich in der Verantwortung und müssen mit Haftstrafen bis zu 20 Jahren rechnen", sagt Elizabeth Kroeger, Rechtsanwältin in der deutsch-amerikanischen Sozietät Weil, Gotshal & Manges in Frankfurt.
Natürlich sitzt bisher kein deutscher Unternehmens-Chef der knapp 300 in Amerika notierten Firmen wegen mangelhafter Buchführung im Knast. Aber Sarbanes Oxley zieht Kreise. "Die EU erwägt ähnliche Vorschriften, die den amerikanischen Vorgaben an Schärfe möglicherweise in nichts nachstehen werden", vermutet die Wirtschaftsrechtsexpertin Kroeger.
KonTraG und Basel II fordern ihren Tribut
Zudem werden die Firmenlenker auch in Deutschland von Regelungen wie dem KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) oder den Kreditrichtlinien nach Basel II gezwungen, sich zeitnäher als bisher Klarheit über ihre Zahlen - und vor allem deren Verlässlichkeit - zu verschaffen.
"Der Sarbanes Oxley Act bringt nicht nur Anforderungen an das Finanzwesen mit sich, sondern auch IT-Herausforderungen, auf die sich die Unternehmen lieber vorbereiten sollten", warnt John Hagerty, Vice President bei AMR Research in Boston. Bis Ende 2004 muss die Sektion 404 von Sarbanes Oxley erfüllt sein, deren Kern eine jährliche Dokumentation und Beurteilung der internen Kontrollmechanismen durch das Management und externe Wirtschaftsprüfer ist. Aber welcher CEO oder CIO kann schon sicher sein, dass die Kontrollmechanismen funktionieren?