Investitionen geplant
Neues Reisekostenrecht: Software soll's auf den Weg bringen
Neu ist zum Beispiel, dass seit Anfang Januar Übernachtungsbelege - sprich Hotelrechnungen - zwingend erforderlich sind, wenn sie als Betriebsausgaben geltend gemacht werden sollen. Neu ist auch, dass ein Mitarbeiter seine "regelmäßige Arbeitsstelle" nun auch in einer außerbetrieblichen Einrichtung haben kann oder dass die bisherige 30-Kilometer-Grenze als Sonderregelung bei Einsatzwechseltätigkeiten wegfällt.
Solche Veränderungen müssen sich in der Software für die Reisekostenabrechnung wiederfinden. Das dürfte schwierig werden: Nur eine Minderheit von 17 Prozent gibt an, sich "im Detail" mit den neuen Bestimmungen auszukennen. 45 Prozent trauen sich das "teilweise" zu, während 38 Prozent "kaum oder gar nicht" informiert sind.
Immerhin wird der Software bei diesem Thema eine erhebliche Rolle zugeschrieben: 35 Prozent der Befragten vertrauen darauf, dass durch die genutzten Programme keine Probleme entstehen. Wer noch keine Software hat, will offenbar nachziehen: 21 Prozent der Umfrageteilnehmer geben an, entsprechende Lösungen anschaffen zu wollen.
44 Prozent wollen außerdem Schulungen ansetzen, 23 Prozent rechnen damit, gegebenenfalls Ressourcen erweitern zu müssen. Ein gutes Fünftel (22 Prozent) entscheidet sich für den pragmatischen Weg: Es soll eben weniger Geschäftsreisen geben.