EuGH
Online-Händler müssen nicht per Telefon erreichbar sein
Online-HändlerOnline-Händler müssen allerdings ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das sie schnell kontaktierbar sind und effizient kommunizieren können (Rechtssache C-649/17). Hintergrund des Falls war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen AmazonAmazon in Deutschland. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass der Händler nicht ausreichend über Erreichbarkeiten per Telefon informiert habe, eine Fax-Nummer werde gar nicht angegeben. Alles zu Amazon auf CIO.de Alles zu eCommerce auf CIO.de
Die obersten Richter in der Europäischen Union erklärten nun, dass Unternehmen nicht verpflichtet seien, einen Telefonanschluss oder ein E-Mail-Konto neu einzurichten, damit Verbraucher stets mit ihnen in Kontakt treten könnten. FirmenFirmen könnten auch andere Wege nutzen, etwa elektronische Kontaktformulare, Internet-Chats oder ein Rückrufsystem. Die Informationen dazu müssten Kunden aber klar und verständlich zugänglich gemacht werden. (dpa/sa) Top-Firmen der Branche Handel