GDPdU-Vorschriften kaum umgesetzt
Pflicht zur digitalen Buchhaltung lässt Firmen kalt
Bereits am 16. Juli 2001 veröffentlichte das Bundesministerium der FinanzenFinanzen ein Schreiben, das die Buchhaltungssysteme deutscher Unternehmen verändern sollte. Denn die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU) besagen, dass Unternehmen ab 1.1.2002 alle steuerrelevanten Daten zehn Jahre lang maschinell auswertbar speichern müssen. Doch die Umsetzung der Vorschrift lässt bei deutschen Firmen auf sich warten. Top-Firmen der Branche Finanzen
Bei einer Unternehmensbefragung von SER gaben gerade einmal sechs Prozent an, ihre Buchhaltung bereits auf den für GDPdU erforderlichen Stand gebracht zu haben. Dagegen haben stolze 38 Prozent in dieser Richtung noch gar nichts unternommen.
Wie schon bei der Befragung vor einem Jahr, ist auch heute nur jede zehnte Firma (neun Prozent) überhaupt in der Lage, die Daten im geforderten Standard zur Verfügung zu stellen.
Immerhin 41 Prozent haben GDPdU-Budget eingerichtet
Trotzdem sehen die Analysten von SER eine Trendwende: Immerhin haben 41 Prozent der Firmen ein Budget für ein GDPdU-Projekt eingerichtet. Elf Prozent der befragten Unternehmen arbeiten bereits an der Umsetzung, bei 17 Prozent ist ein Projekt aufgesetzt und bei einem Drittel (28 Prozent) ist zumindest die Projektvorbereitung vorgesehen. In den meisten Fällen (41 Prozent) ist das Projekt dabei dem CIO unterstellt, der Leiter Finance zeichnet bei nur 17 Prozent der Firmen verantwortlich.
Für eine rasche Umstellung, so die SER-Analysten, sprechen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern auch technische Realitäten: Drei Viertel der befragten Firmen bewahren steuerrelevante Daten in den Produktivsystemen auf. Da jedes Dritte befragte Unternehmen pro Jahr davon mindestens 30 Gigabyte erzeugt, bei vier Prozent sind es sogar über 100 Gigabyte, würde diese Praxis bald an ihre Grenzen stoßen.