GDPdU-Vorschriften kaum umgesetzt

Pflicht zur digitalen Buchhaltung lässt Firmen kalt

18.01.2005
Von Ingo Butters

Problematisch könne dies vor allem bei jenen zwei Dritteln der Unternehmen werden, die ihre Buchhaltungsdaten in Altsystemen aufbewahren. Über den gesetzlich geforderten Aufbewahrungszeitraum von zehn Jahren sei es technisch nahezu unmöglich, Hard- und Software in einem lauffähigen Zustand zu halten. Außerdem binde man durch die Aufrechterhaltung der Altsysteme unnötig Ressourcen.

Für die Studie wurden November und Dezember 2004 513 IT-Manager aus deutschen Mittelstands- und Großunternehmen mit einem Umsatz von mehr als 25 Millionen Euro befragt.

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