Darauf müssen Sie achten!
Risiken bei der Server-Virtualisierung vermeiden
Lizenzierung von virtualisierten Datenbanken
Der virtuelle Zwist zwischen Herstellern und deren Kunden zeigt sich besonders an der Lizenzierung von Datenbanken auf virtuellen Servern. Sofern nicht nach dem Hard Partitioning verfahren wird (dies setzt eine Segmentierung des Servers auf einigen wenigen zertifizierten Hypervisoren voraus), wendet etwa Oracle das Soft Partitioning an. Dieses besagt, dass alle im Server vorhandenen physischen Prozessoren oder deren Kerne lizenziert werden müssen. Das gilt unabhängig davon, wieviele CPUs die VM, in der die Datenbank läuft, tatsächlich adressiert und nutzt.
Bei IBM greift ein ähnliches Modell, jedoch wird beim Soft Partitioning anhand des IBM License Metric Tool die maximale tatsächliche Prozessornutzung durch die Datenbank ermittelt und nur diese lizenziert.
Microsoft unterscheidet die Server+CAL-Lizenzierung sowie die Prozessor-Lizenzierung. Mit der ersten Variante lizenziert der Anwender die User oder Geräte mittels CALs (Client Access License) sowie die notwendige Anzahl von Server-Lizenzen. Im zweiten Modell werden die VMs gezählt. Für die SQL Server Standard Edition ist je virtueller Umgebung eine Server-Lizenz notwendig. Mit einer Lizenz können bis zu vier virtuelle Betriebsumgebungen innerhalb einer physischen Server-Umgebung betrieben werden.
Beim Prozessormodell erfolgt die Lizenzierung auf Basis der physischen CPU-Kerne oder auf Grundlage der von den VMs genutzten virtuellen CPUs (vCPU). Bei der Enterprise Edition müssen je Prozessor mindestens 4 Kerne lizenziert werden. Wenn alle Kerne eines Rechners lizenziert sind, erwirbt man automatisch eine unlimitierte Zahl Lizenzen auf diesem Host. Alternativ können Kunden die virtuellen CPUs einer SQL-Server-VM lizenzieren, jedoch auch hier mindestens vier davon! Hier laufen Anwender Gefahr, Lizenzen zu bezahlen, die sie nicht brauchen, da viele SQL-Server Installationen gut mit 1 bis 2 Cores auskommen. Darüber hinaus ist ein Software Assurance (SA)-Vertrag erforderlich, um die VM-Mobilität (vMotion/Livemigration) öfter als einmal alle 90 Tage durchführen zu dürfen.