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Verantwortung bleibt auch bei Outsourcing beim Institut

Schweiz: Bankgeheimnis auch für ausgelagerte Daten

Christiane Pütter ist Journalistin aus München.
Lagert eine Schweizer Bank Daten aus, bleibt das Bankgeheimnis bestehen. Darauf hat jetzt die Eidgenössische Bankenkommission hingewiesen.

Hintergrund ist die Sorge des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür. Er hatte die Befürchtung geäußert, es könne auf Kundendaten zugegriffen werden, wenn BankenBanken Geschäftsbereiche in Länder ohne geschütztes Bankgeheimnis auslagern. Top-Firmen der Branche Banken

Die Bankenkommussion stellte nun jedoch klar, dass beide Vertragspartner dem Bankgeheimnis unterstellt sind.

Schweizer Geldinstitute müssen ihre Kunden aber darauf hinweisen, dass ihre Daten an einen Dienstleister gelangen. Ist dieser ebenfalls in der Schweiz ansässig, reicht ein Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, beim OutsourcingOutsourcing ins Ausland muss ein separates Schreiben aufgesetzt werden. Die Kunden haben dann das Recht, ihr Vertragsverhältnis "innert nützlicher Frist" zu kündigen. Alles zu Outsourcing auf CIO.de

Diese Pflicht entfällt allerdings, wenn die Daten verschlüsselt ins Ausland gehen.

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