Deutscher Rechenzentrumspreis
Sieg mit Warmwasserkühlung
Damit Einsparpotenziale in vollem Umfang realisiert werden können, sollte laut dena bereits bei der Erstellung der Vergaberichtlinien Energieeffizienz als Kriterium berücksichtigt werden. Anhand von Energieeffizienzkriterien können die energieeffizientesten IT-Geräte am Markt identifiziert und beschafft werden. Aus der Umfrage geht hervor, dass Energieeffizienzkriterien im Vergleich zu anderen Beschaffungskriterien den bisher geringsten Stellenwert haben.
7 Gründe gegen Energieeffizienzkriterien
Gründe, die gegen eine Berücksichtigung von Energieeffizienzkriterien angeführt werden, sind laut dena:
-
Es gibt keine internen Regelungen bzw. Vorgaben zur Berücksichtigung der Energieeffizienz
-
Die Energieeffizienz ist nur schwer nachprüfbar
-
Die Einsparmöglichkeiten sind so gering, dass sich der Aufwand nicht lohnt
-
Fehlende politische Regelungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Energieeffizienzkriterien von Stromverbrauchswerten
-
Solche Anforderungen führen zu höheren Preisen
-
Das Thema Energieeffizienz spielt in der Institution einfach keine Rolle
-
Es besteht Unsicherheit, wie die Energieeffizienz rechtskonform in die Ausschreibungen integriert werden kann.
-
Green IT ist mehr als Energieeinsparung
Nach Meinung der Experton Group stehe das Thema Energieeffizienz und Green IT in der Diskussion zu sehr unter dem alleinigen Aspekt von Energieeinsparung beziehungsweise der Entscheidung über einen alternativen Stromanbieter. Dabei würde oft der notwendige ganzheitliche Ansatz außer Acht gelassen, der Produkte und Leistungen im gesamten Lebenszyklus bewertet. Neben der Nutzung von Geräten und Diensten seien auch ihre Herstellung und die Entsorgung zu betrachten. Ohne die sensitiven Emissionsquellen im Lebenszyklus zu kennen, könne kaum eine vernünftige Entscheidung getroffen werden, so Experton.
Dabei könnten, so die Berater, auch Anforderungen aus der umweltgerechten Gestaltung energiebetriebener Produkte (EuP-Richtlinie), der Energieeffizienzrichtlinie, Ansätze aus der Integrierten Produktpolitik oder aber auch zur RoHS-Richtlinie der EU (die gefährliche Stoffe in Elektronikgeräten beschränken soll) zum Tragen kommen.