Urteil in Amsterdam
Uber muss Fahrer in den Niederlanden fest anstellen
Die Selbstständigkeit der Fahrer bestehe "nur auf dem Papier", daher fielen sie unter den Tarifvertrag für Taxifahrer, urteilte ein Gericht in Amsterdam am Montag und gab damit dem Gewerkschaftsbund FNV recht. "Die rechtliche Beziehung zwischen Uber und den Fahrern erfüllt alle Merkmale eines Arbeitsvertrages."
Das Gericht sah deutliche Beweise für eine "moderne Arbeitgeber-Autorität". Die Fahrer seien abhängig von den Algorithmen der App, sie dürften auch nur wenige Fahrten ablehnen, und das Unternehmen entscheide über den Fahrpreis.
Scheinselbstständigkeit
Der FNV hatte Uber verklagt und von einer Scheinselbstständigkeit gesprochen. Das Urteil ist nach Auffassung des FNV ein "wichtiges Signal gegen die Scheinselbstständigkeit". Das Unternehmen hatte aber erklärt, dass die Fahrer, die die App nutzen, selbstständige Unternehmer seien. Uber kündigte Berufung gegen das Urteil an.
Zuvor hatte es ähnliche Urteile auch in anderen Ländern wie Großbritannien gegeben. In Deutschland funktioniert Uber nach rechtlichen Auseinandersetzungen um den Wettbewerb mit der Taxi-Branche ohnehin anders: Hierzulande fungiert Uber nur als Vermittlungsplattform. Die Fahrten werden von Mietwagenunternehmen ausgeführt, bei denen die Fahrer zumeist fest angestellt sind. (dpa/rs)