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Bundesgerichtshof

Urteil zu Extra-Kosten für SMS-TAN beim Online-Banking

24.07.2017
Beim Online-Banking lassen sich etliche Kunden ihre Transaktionsnummern (TAN) per SMS aufs Handy schicken - mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) entscheidet sich am Dienstag, ob Institute dafür extra kassieren dürfen.
Die Verbraucherzentralen fordern die kostenlose SMS-TAN.
Die Verbraucherzentralen fordern die kostenlose SMS-TAN.
Foto: kudla - shutterstock.com

Die Verbraucherzentralen wollen ein Grundsatz-Urteil erstreiten und haben stellvertretend die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Dort kostete das Online-Konto zwei Euro im Monat. Zusätzlich fielen für jede SMS-TAN zehn Cent an. Auch andere BankenBanken und Sparkassen lassen sich nach Auskunft der Dachverbände den SMS-Versand bezahlen. Top-Firmen der Branche Banken

Nach Auffassung der Verbraucherschützer müsste der Service dagegen inklusive sein. Denn beim Online-Banking muss jede Transaktion aus Sicherheitsgründen mit Eingabe einer TAN bestätigt werden. Verhandelt wurde in Karlsruhe am 13. Juni. (Az. XI ZR 260/15) (dpa/rs)

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