Winterkorn und Stadler im Dieselskandal
Volkswagen belangt Ex-Vorstände von VW, Audi und Porsche
Der VW-Konzern verlangt im Zusammenhang mit dem Dieselskandal Schadenersatz von seinem früheren Chef Martin Winterkorn und von Ex-Audi-Chef Rupert Stadler. Mit dem Beschluss des Aufsichtsrats in Wolfsburg enden jahrelange Untersuchungen, die neben der Aufarbeitung der Abgasaffäre vor vielen Straf- und Zivilgerichten auch intern angeschoben worden waren. Welche konkreten Summen von den zwei Managern verlangt werden könnten, steht bisher noch nicht fest.
Die Kontrolleure gaben ihre Entscheidung über die Regressforderungen am Freitag bekannt. Vorausgegangen waren mehrtägige Beratungen mit der Kanzlei Gleiss Lutz, die der Aufsichtsrat mit dem Fall beauftragt hatte. Die Juristen sicherten 65 Petabyte - umgerechnet 65.000 Tera- oder 65 Millionen Gigabyte - an Daten sowie mehr als 480 Millionen Dokumente, von denen 1,6 Millionen als relevant eingestuft wurden.
1.550 Interviews und 65 Petabyte Datenmaterial
Darüber hinaus führten Anwälte über 1.550 Interviews und Vernehmungen. VWVW sprach von der "umfangreichsten und aufwendigsten Untersuchung in einem Unternehmen in der deutschen Wirtschaftsgeschichte". Top-500-Firmenprofil für VW
Das Ergebnis: Winterkorn und Stadler sollen wegen Verletzungen der aktienrechtlichen Sorgfaltspflicht Schadenersatz zahlen. Das Ausmaß der Forderungen ließ der Konzern noch offen. "Entsprechende Gespräche laufen dazu an", heißt es in einem Schreiben des Aufsichtsrats an die Belegschaft, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Auch Vorstände von Audi und Porsche sollen zahlen
Bei weiteren VW-Vorständen seien zwar keine Verstöße festgestellt worden. Bei den Töchtern AudiAudi und PorschePorsche sollen jedoch auch die Ex-Manager Ulrich Hackenberg, Stefan Knirsch und Wolfgang Hatz belangt werden. Beim früheren Volkswagen-Entwicklungschef Heinz-Jakob Neußer sei die Forderung schon geltend gemacht worden. Top-500-Firmenprofil für Audi AG Top-500-Firmenprofil für Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
Winterkorn beteuerte umgehend, er habe sich vor dem Bekanntwerden der Dieselaffäre korrekt verhalten. Über seine Anwälte teilte er mit, "alles Erforderliche getan und nichts unterlassen zu haben, was dazu geführt hätte, den entstandenen Schaden zu vermeiden oder geringer zu halten". Stadler wollte sich zur Schadenersatzforderung nicht äußern.
VW-Misere begann 2015
"Dieselgate" war Ende September 2015 aufgeflogen. Der Skandal stürzte VW in die tiefste Krise seiner Geschichte und führte in der Folge auch zu einem Verlust an Vertrauen in weite Teile der Autoindustrie.
Der Konzern stieß daraufhin eine großangelegte Analyse von Schäden und Verantwortlichkeiten an. Außerdem sollen riesige Investitionen in die E-Mobilität und flachere Hierarchien demonstrieren, dass sich das Unternehmen gewandelt hat. Doch juristische Klärungen dauern in zahlreichen Ländern noch an. Viele Beschäftigte des Autoherstellers und seiner Töchter sind genervt, dass das Thema VW nicht loslässt.
Bei Pflichtverletzungen von Führungskräften in der Wirtschaft können spezielle Manager-Haftpflichtversicherungen einspringen. Ob die Deckungssummen im vorliegenden Fall ausreichen, ist jedoch unklar. Bisher hat der Konzern weit über 30 Milliarden Euro an Rechtskosten für die Bewältigung der Abgaskrise verbucht - möglicherweise müssen die Manager also auch mit Teilen ihres Privatvermögens haften.
VW wirft Winterkorn Versäumnisse vor
Der zentrale Befund laut VW: Winterkorn soll es in der Zeit nach einer Krisenkonferenz am 27. Juli 2015 unterlassen haben, "die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in 2,0-Liter-TDI-Dieselmotoren, die in den Jahren 2009 bis 2015 im nordamerikanischen Markt vertrieben wurden, unverzüglich und umfassend aufzuklären". Er habe überdies nicht dafür gesorgt, "dass in diesem Zusammenhang gestellte Fragen der US-amerikanischen Behörden umgehend wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden".
Der Vorwurf gegen das frühere Vorstandsmitglied Stadler bezieht sich auf dessen Umgang mit von Audi entwickelten Dieselmotoren, die in der EU auch in AutosAutos der Marken VW und Porsche eingebaut waren: Stadler habe es von Ende September 2016 an versäumt, dass die Motoren "im Hinblick auf unzulässige Software-Funktionen untersucht werden". Top-Firmen der Branche Automobil
Während der Konzern von einem "Schlussstrich" unter die Arbeit der Aufklärung spricht, betont der Aufsichtsrat in dem Schreiben an die Mitarbeiter zusätzlich, dass die Dieselkrise damit nicht beendet sei: "Die straf- und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen laufen weiter."
Winterkorn war vor gut fünfeinhalb Jahren zurückgetreten, nachdem der Skandal in den USA ans Licht gekommen war. Nach seiner Darstellung erfuhr er von den Manipulationen erst kurz vor dem Bekanntwerden in der Öffentlichkeit. Vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestages sagte er 2017: "Es ist nicht zu verstehen, warum ich nicht frühzeitig und eindeutig über die Messprobleme aufgeklärt worden bin."
Winterkorn und Stadler müssen vor Gericht
Von Mitte September an wird Winterkorn wegen der Abgasaffäre auch vor Gericht stehen. Dann soll in Braunschweig ein Prozess gegen ihn und vier weitere, teils ehemalige Führungskräfte wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs beginnen. Stadler steht wegen einer möglichen Mitverantwortung bei Abgastäuschungen vor dem Münchner Landgericht.
Ein zusätzliches Verfahren gegen Winterkorn wegen mutmaßlicher Marktmanipulation hatte das Landgericht Braunschweig eingestellt, weil das erwartbare Strafmaß im Betrugsprozess höher ausfallen könnte. Die Staatsanwaltschaft warf Winterkorn, aber auch dem heutigen Konzernchef Herbert Diess und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch vor, Anleger zu spät über die finanziellen Risiken der Dieselaffäre aufgeklärt zu haben. Im Fall von Diess und Pötsch beendete die Justiz das Verfahren im Mai 2020 gegen eine Zahlung von insgesamt neun Millionen Euro an die niedersächsische Landeskasse.
Trotz des Prüfberichts attestierte der VW-Aufsichtsrat Winterkorn und Stadler "eine beeindruckende Lebensleistung": Das bleibe bestehen, "ungeachtet der Schuldfrage und nun geltend gemachter Ansprüche." (dpa/rs)