Krisenknigge

Wenn der Staatsanwalt dreimal klingelt

26.11.2007
Von Matthias Kaufmann

Ist es klug, auf Unterstützung zu pochen?

Vor allem ist es klug, für diesen Fall selbst Vorsorge zu tragen. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Ich gehe hier nicht von einem Kriminellen aus, sondern von einem Manager, der sich rechtstreu verhalten will. Er sollte für alle wichtigen, insbesondere riskanten Entscheidungen die Fährten zu seinem rechtstreuen Verhalten legen.

Mit anderen Worten, Schleenbusch kann seine Arbeit nicht penibel genug dokumentieren. Wenn er weiß, dass im Unternehmen Belege für seine Rechtstreue und Sorgfalt existieren, kann er auch eine entsprechende Stellungnahme einfordern.

Der unbescholtene Schleenbusch fühlt sich als Opfer. Ist es ratsam, auch öffentlich so aufzutreten?

Auf jeden Fall. Schleenbusch hat nur ein Leben, nur eine Familie, nur einen Ruf zu verlieren. Auch wenn er später einen Freispruch erster Klasse bekommt, wird etwas hängen bleiben. Denn über Durchsuchungsaktionen in Manager-Kreisen wird viel geschrieben, über ihre Freisprüche oder Verfahrenseinstellungen fast nie. Deswegen muss er von Anfang an allen falschen Verdächtigungen entschieden entgegentreten.

Ein landläufiger Eindruck ist: Egal, was die Manager da oben machen, denen kann eh keiner was. Und wenn die Behörden schon ermitteln, dann wird auch was dran sein.

Leider ist das Gegenteil richtig. Viele Verfahren enden wie das Hornberger Schießen. Der Ruf der Betroffenen wird aber trotzdem erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Über den Daumen gepeilt: Mehr als die Hälfte der Ermittlungsverfahren enden ohne Verurteilung, aber nur ein geringer Anteil der hiervon betroffenen Manager kehrt rehabilitiert in die frühere Position zurück.

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