Selbstständige ohne Mitarbeiter
Zahl der Solo-Selbstständigen auf 2,31 Millionen gestiegen
Die Zahl der Solo-Selbstständigen ist seit dem Jahr 2000 deutlich auf 2,31 Millionen im vergangenen Jahr gestiegen. Damals gab es noch 1,84 Millionen Selbstständige ohne eigene Beschäftigte. Das geht aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamts hervor, die die Linken im Bundestag angefragt hatten und die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.
Solo-Selbstständige haben dabei ein vergleichsweise niedriges Einkommen. Im vergangenen Jahr lag ihr monatliches Nettoeinkommen im Schnitt bei 1567 Euro.
Bis 2012 war die Zahl der Solo-Selbstständigen fast kontinuierlich bis auf 2,46 Millionen in die Höhe gegangen. Dann sank sie wieder auf 2,30 Millionen im Jahr 2015, um nun wieder leicht anzusteigen.
Weit weniger Veränderungen gab es bei den Selbstständigen mit eigenen Beschäftigten. Deren Zahl lag im vergangenen Jahr bei 1,83 Millionen, 2000 waren es 1,8 Millionen. Sie verfügten im Jahr 2016 über ein monatliches Nettoeinkommen von im Schnitt 2866 Euro, abhängig Beschäftigte über 1630 Euro.
Selbstständigkeit oft mit sehr geringem Einkommen verbunden
2016 bezogen etwas mehr als 105000 Selbstständige ergänzende Hartz-IV-Leistungen. Die Vize-Chefin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann, die die Daten angefragt hatte, sagte: "Der Weg in die Selbstständigkeit ist für viele auch ein Weg in eine prekäre Tätigkeit, von der man nicht leben kann."
Insbesondere bei Solo-Selbstständigen sei die berufliche Situation auch Ausdruck zu weniger regulärer Arbeitsplätze oder eines Outsourcings von Unternehmen. "Oft war die Entscheidung zur Selbstständigkeit keine freiwillige." Durch die Einführung der Förderung als sogenannte Ich AG im Zuge der Hartz-Gesetze sei die Solo-Selbstständigkeit zu einer Allzweckwaffe gegen Erwerbslosigkeit auserkoren worden. Für viele sei es aber eine Sackgasse gewesen.
Solo-Selbstständige oft in der Medienbranche sowie bei Sozial- und Pflegediensten
Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung für das Bundesarbeitsministerium aus dem vergangenen Jahr begünstigte auch das starke Wachstum des Kreativsektors die Ausbreitung der Solo-Selbstständigkeit. Betriebe und Behörden lagerten demnach viele Funktionen an FreiberuflerFreiberufler aus, um die Kosten zu reduzieren. Typisch seien dafür der Mediensektor sowie Sozial- und Pflegedienste. Alles zu Freiberufler auf CIO.de
Oft sei eine Existenzgründung mangels ausreichender regulärer Jobs in Angriff genommen worden - stark befeuert durch Förderung zuvor arbeitsloser Gründer. Begleitet wurde der Trend laut der Studie von einer Zunahme an Teilzeit sowie einer schwachen Einkommensentwicklung bei den Alleinunternehmern. In den vergangenen Jahren habe der Arbeitsmarkt aber oft bessere Beschäftigungsalternativen geboten.
Zimmermann sagte: "Grundsätzlich fühlen sich viele Selbstständige allein gelassen mit ihren Problemen und zu wenig gefördert." Eine neue Bundesregierung müsse vor allem für kleine Selbstständige bessere Rahmenbedingungen schaffen - etwa durch die Einführung eines Mindesthonorars für Solo-Selbstständige. Ein großes Problem sei zudem die soziale Absicherung. (dpa/rs)
- Selbstständig oder Zeitarbeit? Was Freiberufler beachten müssen.
Seit April 2017 können sich Auftraggeber nicht mehr vor juristischen Folgen in Sachen Scheinselbstständigkeit schützen, indem sie Selbstständige über eine Vermittlungsagentur buchen. Unternehmen versuchen deshalb verstärkt, Freelancern eine Beauftragung in Zeitarbeit anbieten. Vor einen Wechsel in die Festanstellung sollten Freiberufler jedoch folgende Punkte bedenken. - Weisungsrecht vergegenwärtigen
Als Zeitarbeiter unterliegt der dann "Nicht-Mehr-Selbstständige" dem Weisungsrecht des Arbeitgebers auf Zeit. Dessen Anordnungen ist Folge zu leisten. Er muss sich zum Beispiel Urlaub genehmigen lassen und auch sonstigen Regeln folgen. - Gehalt kalkulieren
Gehaltsforderungen müssen gut überlegt sein. Berücksichtigt werden sollte, dass bei einem Angestellten Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden. Außerdem sind Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaube sowie Feiertage zu berücksichtigen. Der Auftraggeber zahlt somit einen Aufschlag von 90 bis 110 Prozent auf das Gehalt des Zeitarbeiters. Da der Zeitarbeiter damit deutlich mehr verdient als vergleichbare Angestellte, dürfte das Auftragsverhältnis nach neun Monaten beendet werden, weil ansonsten die Equal-Pay-Regelung greift. - Verträge kündigen
Versicherungsverträge, die für die Selbstständigkeit abgeschlossen wurden, müssen gekündigt werden. Kündigungsfristen sind einzuhalten. Fällt das Gehalt unter die Beitragsbemessungsgrenze, muss sich der Zeitarbeiter in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die private Krankenversicherung kann er kündigen, womit die Altersrückstellung allerdings hinfällig wäre. Sie kann aber auch auf eine kostenpflichtige Anwartschaft umgestellt werden. - Steuerliche Faktoren bedenken
Steuerlich werden Selbstständige und Angestellte unterschiedlich behandelt. Für Zeitarbeiter entfällt der Abzug der Vorsteuer, und es können nicht mehr alle Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Abschreibungen, die das Einkommen reduzieren, entfallen. - Altersvorsorge planen
Die meisten Selbstständigen haben eine private Altersvorsorge. Diese lässt sich in der Regel nicht von heute auf morgen aussetzen. Die Kosten laufen also weiter, während gleichzeitig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird. Diese Doppelbelastung muss unbedingt beachtet und eingeplant werden. - Flexibilität sichern
Selbstständige können ihre Arbeitszeit und ihren Arbeitsort zumindest theoretisch selbst bestimmen. Selbstständige können ihre Arbeitszeit und ihren Arbeitsort zumindest theoretisch selbst bestimmen. Als Angestellter ist das nicht mehr möglich. - Vertragsverhandlungen gut vorbereiten
Es empfiehlt sich, vor der Vertragsunterzeichnung die verschiedenen Konsequenzen zu prüfen. Damit stehen die Chancen am besten, die eigenen Vorstellungen realisieren zu können. Handeln Sie flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit, im Home Office zu arbeiten, aus. Dabei sollten Selbstständige und Auftraggeber die Zusammenarbeit so gestalten, dass sie der Deutschen Rentenversicherung keine Argumente für Scheinselbstständigkeit liefern. - Zusammenarbeit neu gestalten
Sprechen Sie mit dem Auftraggeber über die Konsequenzen, die Sie als Zeitarbeitnehmer treffen würden. Prüfen Sie dabei die Kriterien für eine Scheinselbstständigkeit genau und gestalten Sie die Zusammenarbeit gegebenfalls neu.