Klage gegen Bundesnachrichtendienst: Kein Auskunftsanspruch zu Spionagesoftware "Pegasus"

Der BND muss keine Auskunft über den Erwerb und Einsatz der Spionagesoftware "Pegasus" geben.

Der BND muss keine Auskunft über den Erwerb und Einsatz der Spionagesoftware "Pegasus" geben.

Foto: Tobias Arhelger - shutterstock.com

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