Praxis-Studie
EU-Dienstleistungsrichtlinie noch wenig umgesetzt
Durch die im Dezember 2006 verabschiedete „Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt“, kurz "EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DL-RL)" ist die öffentliche Verwaltung gefordert, die rechtlichen und administrativen Hindernisse für den Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten zu beseitigen, damit ein wirklicher Dienstleistungsbinnenmarkt entstehen kann. Die Umsetzungsfrist endete am 28. Dezember 2009. Für die föderalen Verwaltungsstrukturen in Deutschland eine große Herausforderung.
Der Fachbereich Verwaltungswissenschaften in Halberstadt der Hochschule Harz (FH) hat zusammen mit dem IT-Dienstleister Materna jetzt zum zweiten Mal deutsche Kommunen zum Umsetzungsstand der EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR) befragt. Ergebnis der Studie: Das Thema hat bei den befragten Kommunen innerhalb eines Jahres stark an Relevanz gewonnen. Entsprechend haben auch die Aktivitäten rund um die Umsetzungsaktivitäten zugenommen.
Dennoch hatten die Kommunen zum Umsetzungsstichtag am 28. Dezember 2009 durchschnittlich erst rund ein Drittel der Pflichtanforderungen umgesetzt. An der Befragung haben 265 Kommunen teilgenommen. Befragt wurden sie nach dem Umsetzungsstand und ihrer Organisation, nach den Erfolgsfaktoren und Hemmnissen, nach der Bedeutung von Prozessanalysen sowie der Einschätzung der zukünftigen Perspektiven.
Erfreulich sei, so die Autoren der Studie unter Leitung von Professor Jürgen Stember, vor allem der deutliche Zuwachs an Kommunen, die die Dienstleistungsrichtlinie konkret umsetzen. Inzwischen sind laut Studie 43 Prozent der Kommunen damit beschäftigt. Gegenüber dem Wert von sechs Prozent in 2008 sei dieser Trend positiv, angesichts der eigentlich verpflichtenden Umsetzungsfrist zum 28. Dezember 2009 wird das Ergebnis den Anforderungen der Richtlinie natürlich nicht vollständig gerecht.