Public IT


Praxis-Studie

EU-Dienstleistungsrichtlinie noch wenig umgesetzt

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.

Umsetzung noch nicht ausreichend

Immerhin können Antragsteller bereits mit zwei Drittel der befragten Kommunen elektronisch Kontakt aufnehmen. Bei 58 Prozent der Befragten erhalten sie auch direkte Informationen oder Anträge über ein Portal, zu finden nach Schlagwort- oder A-Z-Suche oder geordnet nach Lebenslagen.

Den Status ihrer eigenen Umsetzungsprojekte sehen die Befragungsteilnehmer aber durchaus kritisch: Während 45 Prozent ihren Stand als mindestens ausreichend („vollständig ausreichend“ bzw. „ausreichend“") werten, gaben 52 Prozent für sich den Status „gar nicht ausreichend“ oder „teilweise ausreichend“ an. Verglichen mit den im Jahr 2008 angegebenen Werten (69 Prozent der Befragten gaben einen unzureichenden und nur 20 Prozent einen ausreichenden Bearbeitungsstand an) könne dennoch von einer wichtigen Entwicklung gesprochen werden, so die Autoren der Studie.

Das kann die Verwaltung schon.
Das kann die Verwaltung schon.

Die überwiegende Mehrheit der Befragten gab an, dass sie verschiedene Pflichtbereiche der Dienstleistungsrichtlinie - beispielsweise die elektronische Signatur oder eine verschlüsselte Kommunikation - erst nach Ablauf der Frist umsetzen können. Obwohl die Umsetzung weiterhin gesetzlich verpflichtend ist und die Behörden deswegen auch weiterhin daran arbeiten müssen, sieht ein Großteil (61 Prozent) der Befragten die Dienstleistungsrichtlinie nicht mehr als relevantes Projekt an.

Die bisherigen Umsetzungsanstrengungen, so kritisieren die Autoren, konzentrierten sich offenbar oftmals lediglich auf die Einrichtung so genannter Einheitlicher Ansprechpartner, einer zentralen Anlaufstelle für Unternehmen innerhalb der Verwaltung. Die Dienstleistungsrichtlinie schreibe jedoch in der Verfahrensabwicklung darüber weit hinausgehende Umsetzungspflichten vor, die bisher jedoch nur wenig Beachtung gefunden hätten.

Dies werde auch an dem vergleichsweise geringen Stellenwert deutlich, den die Befragungsteilnehmer dem Thema Prozessanalyse beimessen. Lediglich 14 Prozent der Kommunen betrachteten vor der Umsetzung der EG-DLR die relevanten Verwaltungsprozesse und nur zehn Prozent planen dies im Nachhinein, obwohl Experten dies als eine wichtige Voraussetzung zur Anpassung und Optimierung der Verfahrungswege ansehen.

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