Public IT


Das neue E-Government-Gesetz

"Bring your own ID" wird kommen

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.
Welche Folgen hat das E-Government-Gesetz? Ein Interview mit Alexander Schmid, Partner bei der Management- und Technologieberatung Bearingpoint.

Um die rechtlichen Voraussetzungen für eine Vereinfachung der Bürokratie zu schaffen, hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Förderung elektronischer Verwaltungsdienste beschlossen. Das E-Government-Gesetz (PDF) könnte im ersten Halbjahr in Kraft treten. Im Gesetz geregelt werden etwa die Einbindung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises und die Verwendung von De-Mail. Damit sollen mehr Transaktionen rechtskräftig online abgewickelt werden.

Alexander Schmid, Partner bei Bearingpoint, ist Experte für das Thema Public Government.
Alexander Schmid, Partner bei Bearingpoint, ist Experte für das Thema Public Government.
Foto: Bearingpoint

CIO.de: Wie ist der Stand des E-Government-Gesetzes?

Alexander Schmid: Das Gesetz liegt jetzt beim Deutschen Bundestag mit der Kommentierung des Bundesrates. Der Deutsche Bundestag wird sich in den kommenden Wochen damit befassen. Über die Ausschüsse können die Bundestagsmitglieder ihre Änderungswünsche äußern.

CIO.de: Wann wird es in Kraft treten?

Schmid: Der Wunsch aller beteiligten Parteien ist, dass es in dieser Legislaturperiode verkündet wird. Der Wahltermin ist ja im September. Ich rechne deswegen mit Mai oder Juni, - wenn es nicht noch gravierende Änderungswünsche gibt. Dann müsste es überarbeitet werden und eventuell auf die nächste Legislaturperiode verschoben werden müssen. Das ist aber nicht kriegsentscheidend. Das Wesen des Gesetzes ist ja nicht strittig. Es ist eher seine Komplexität, weil es in alle anderen Politikfelder hineinwirkt.

CIO.de: Es geht ja um die Änderung vieler anderer Gesetze, womit die elektronische Kommunikation ermöglicht wird, eigentlich eher eine Formsache, keine politische Streitfrage.

Schmid: Ja, vordergründig ja. Dahinter ändert sich aber etwas. Daher kommen auch die Bedenken der Betroffenen. Wenn die Kommunikation elektronisch in die Behörde hinein kommt, dann brauche ich dort ganz andere Prozesse. Wenn ich meine Daten offen lege, brauche ich eine andere Datenstrukturierung. Dann wird es ein größerer, interner Änderungsaufwand, den ich als Behörde erst einmal in den Blick bekommen muss.

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