E-Government-Gesetz
Überraschend: Gesetz kommt jetzt ins Kabinett
Auf dem 17. Ministerialkongress der Berater von Bearingpoint am 6. und 7. September in Berlin ließ Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe zur Eröffnung die Katze aus dem Sack. Bereits am Mittwoch, den 19. September soll das E-Government-Gesetz ins Bundeskabinett eingebracht werden und damit auf den Weg zur Gesetzgebung gebracht werden. „Dafür werden wir noch in diesem Monat den Entwurf für ein E-Government-Gesetz des Bundes im Kabinett vorlegen", sagte sie wörtlich und nannte dann zusätzlich und abweichend vom Redetext den genauen Termin.
Nach De-Mail und neuem Personalausweis soll jetzt das E-Government-Gesetz die Schriftformerfordernis neu regeln. Damit könnten viele Gesetze der E-Kommunikation angepasst werden. Das „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" soll dazu dienen, auf allen Ebenen die bestehenden Hindernisse für medienbruchfreie elektronische Verwaltungsprozesse vom Antrag bis zur Archivierung abzubauen und dafür die nötigen Anreize zu setzen.
Der Entwurf kam im Februar
Das E-Government-Gesetz des Bundes war im Februar als Entwurf zunächst den zuständigen Ministerien zugeleitet worden. Danach konnte auch die Öffentlichkeit Stellung nehmen. CIO.de berichtete in dem Artikel „Neues E-Government-Gesetz. Ersatz für gescheiterte E-Signatur".
Auf dem zweitägigen Ministerialkongress im Mövenpick-Hotel am Anhalter Bahnhof in Berlin diskutierten rund 200 Teilnehmer aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft unter dem Motto „Innovative Verwaltung als Standortfaktor", wie die Zukunft der Öffentlichen Verwaltung aussehen könnte.