Neues E-Government-Gesetz
Ersatz für gescheiterte E-Signatur
Das E-Government-Gesetz des Bundes ("Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften") soll dazu dienen, auf allen Ebenen die bestehenden Hindernisse für medienbruchfreie elektronische Verwaltungsprozesse vom Antrag bis zur Archivierung abzubauen und dafür die nötigen Anreize zu setzen.
Das E-Government-Gesetz des Bundes ist jetzt als Entwurf den zuständigen Ministerien zugeleitet worden. Das bestätigte Beate Lohmann, Leiterin der im Bundesministerium des Innern zuständigen Abteilung O, auf dem „8. Forum Public Sector" der Bitkom in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.
3500 verschiedene Schriftformerfordernisse
Rund 3500 Schriftformerfordernisse gibt es im deutschen Verwaltungsrecht. Die qualifizierte elektronische Signatur habe sich jedoch, so sagte es Lohmann, bis heute nicht in dem gewünschten Maße verbreitet, sondern ist auf nur wenige professionelle Anwender beschränkt geblieben.
Das Gesetz soll nun die Schriftformerfordernis bei Anträgen an Behörden und Verwaltungsakten neu regeln. So soll der Einsatz von De-Mail oder des neuen Personalausweises künftig die eigenhändige Unterschrift ersetzen können. Diese ist natürlich - wie auch die qualifizierte Signatur - weiterhin möglich.