Neues E-Government-Gesetz
Ersatz für gescheiterte E-Signatur
Durch sogenanntes „ersetzendes Scannen" können laut Gesetzentwurf zukünftig in der Verwaltung papiergebundene Dokumente nach dem Scannen vernichtet werden. Die Scans werden den Originalen rechtlich gleich gestellt. Öffentliche Bekanntmachungen können dann im Internet erfolgen, Amts -und Verkündungsblätter elektronisch versendet werden. Auch Bezahlverfahren soll es auf Behördenseiten bald geben. Verwaltungsdaten sollen in allgemein maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung gestellt werden.
E-Government-Gesetz soll 2013 in Kraft treten
Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich CDU und FDP auf das Gesetz geeinigt. Dort heißt es: „In der Informationsgesellschaft liegen große Chancen auch für die öffentliche Verwaltung. Wir werden daher E-Government weiter fördern und dazu wo und soweit rechtlich notwendig, rechtliche Regelungen anpassen (E-Government-Gesetz)."
Auch auf dem letzten IT-Gipfel in München wurde diese Forderung noch einmal bekräftigt: „Für den Standort Deutschland ist eine moderne, leistungsfähige und flexible Verwaltung von hoher Bedeutung. […] Mit dem E-Government-Gesetz des Bundes leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu", hieß es in der Abschlusserklärung.
Derzeit erfolgt die Ressortabstimmung des Gesetzestextes, danach kommt die Länder- und Verbändebeteiligung. Im Mai 2012 hoffen die Verfasser auf eine Befassung im Kabinett, im dritten Quartal dieses Jahres soll das parlamentarische Verfahren mit einem ersten Durchgang im Bundesrat begonnen werden. Anfang 2013 soll es dann in Kraft treten. Ob die Termine zu halten sind, ist allerdings fraglich. Die Umsetzung des Gesetzes werde dann nach der Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat „schrittweise und über Jahre hinweg" erfolgen.
Der Gesetzentwurf als PDF
Eventuell könne die Beteiligung der Länder und Verbände auch jetzt schon beginnen, bisher ist das jedoch durch das federführende Ministerium ausgeschlossen. Die Piratenpartei hat das Gesetz aber bereits veröffentlicht (PDF), dieses soll offiziell erst mit dem Beginn des Beteiligungsverfahrens auf der Seite des Bundesinnministeriums erfolgen.