Schlagwortverzeichnis
Der neue Personalausweis von A bis Z
Altersverifikation
Feature innerhalb der >Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises. Ermöglicht es zu prüfen, ob der Besitzer des Dokuments eine bestimmte Altersgrenze erreicht hat. Im Sinne einer sparsamen Datenerfassung wird das genaue Geburtsdatum des Bürgers dabei nicht übermittelt.
Äußere Schnittstelle
Bestandteil des eID-Servers. Liefert bei Transaktionen mit dem neuen Personalausweis die auf dem Chip gespeicherten Daten über den international standardisierten >Token (SAM L 2.0 Assertion) an den Diensteanbieter.
AusweisApp
Spezielle Treibersoftware, die auf dem PC des Bürgers installiert sein muss, damit er die >Online-Ausweisfunktion nutzen kann. Sie ermöglicht die Kommunikation zwischen Lesegerät und Ausweis. Diensteanbieter, die ihren Kunden Zugang zur AusweisApp verschaffen möchten, sollten auf das offizielle Portal https://www.ausweisapp.bund.de/pweb/index verweisen. Der Vertrieb über andere Anbieter und Websites ist nicht gestattet.
Authentifizierung
Überprüfung und Bestätigung der Identität eines Internetnutzers, der sich zuvor >authentisiert hat. Wird bei der Nutzung der Online-Ausweisfunktion durch Besitz, den Personalausweis und Kenntnis der PIN über den >eID-Server gewährleistet. Das Prinzipder Authentifizierung beider beteiligten Parteien durch eine unabhängige dritte Instanz, einen >ZDA , ist eines der Kernelemente sicherer Online-Transaktionen.
Authentisierung
Nachweis der eigenen Identität, etwa mithilfe von Wissen (z.B. Eingabe eines Codes), Besitz (Vorzeigen eines Ausweises) oder biometrischen Merkmalen. Ein Besitzer des neuen Personalausweises kann sich physisch zum Beispiel über das Vorzeigen seines neuen Personalausweises authentisieren oder im Internet über das Auslesen der auf dem >Sicherheits-Chip des neuen Personalausweises gespeicherten Daten.